Schadorganismen melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bemerken Sie Schaderreger an pflanzlichem Quarantäne-Material oder besteht der Verdacht darauf, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Diese Schaderreger können an einheimischen Bäumen, Sträuchern und anderen Pflanzen große Schäden anrichten, für Menschen besteht keine Gefahr.
Quarantäneschaderreger kommen in der EU nicht oder nur selten vor. Herkömmliche Bekämpfungsmethoden oder natürliche Feinde gibt es nicht. Die zuständige Stelle sorgt dafür, dass sich die Schaderreger nicht weiterverbreiten.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 93
Voraussetzungen
Befall von Schaderregern an pflanzlichem Quarantäne-Material oder der Verdacht darauf
Verfahrensablauf
Die Anzeige können Sie formlos per Telefon oder E-Mail der zuständigen Pflanzenschutzbehörde übermitteln.
- Folgende Fragen sind von Interesse:
- Wo tritt der Schaderreger auf?
- Wie sieht der Schaderreger aus?
- Welcher Schaderreger wird vermutet?
- Welche Pflanzen sind befallen?
- Wie sieht der Schaden aus?
- Wer meldet den Verdacht?
- Stellen Sie gegebenenfalls Fotos vom Schadensbild zur Verfügung.
Die zuständige Stelle entscheidet anhand des Befundes, ob es sich um den Verdacht des Auftretens eines meldepflichtigen Schaderregers handelt oder nicht. Stellt sich ein solches Ereignis heraus, erfolgt vor Ort eine Kontrolle. Es werden Proben entnommen, der Befallsort gekennzeichnet und abgesichert. Dem schließen sich Quarantänemaßnahmen an, die verhindern, dass sich der schädliche Organismus ausbreitet.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
unverzüglich
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 29.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.