Skip to content

Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Ihrer Betriebsstätte industrielle und bergbauliche Prozesse durchführen, bei denen mehr als 2.000 Tonnen Rückstände anfallen, verwertet oder beseitigt werden, müssen Sie das bei der zuständigen Stelle anmelden. Das gilt auch, wenn Sie Rückstände aus dem Ausland ins Inland verbringen.

Hinweis: Sie müssen zusätzlich ein Konzept über die Verwertung und Beseitigung Ihrer Rückstände (Rückstandskonzept) erstellen und der zuständigen Stelle auf Verlangen vorlegen. Sie müssen weiterhin eine Bilanz zu den verwerteten oder beseitigten Rückständen (Rückstandsbilanz) für das vorangegangene Jahr erstellen und der zuständigen Stelle auf Verlangen vorlegen.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 54

Voraussetzungen

Die Anmeldung hat durch Denjenigen zu erfolgen, der in seiner Betriebsstätte industrielle und bergbauliche Prozesse durchführt oder durchführen lässt, bei denen jährlich mehr als insgesamt 2.000 Tonnen an Rückständen anfallen werden und verwertet oder beseitigt werden sollen.

Verfahrensablauf

  1. Sie können Ihre Anmeldung mit einem formlosen Schreiben schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle durchführen. Mit dem Anmeldungschreiben haben Sie Ihre Anmeldepflicht erfüllt.
  2. Die zuständige Stelle prüft Ihre Anmeldung und nimmt bei weiterem Informations-/ Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
  3. Wenn kein weiterer Informations-/ Klärungsbedarf besteht, erfolgt keine Rückmeldung an Sie.

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag

Frist/Dauer

Die Anmeldung muss zu Beginn jeden Kalenderjahres erfolgen.

Kosten

Für die Anmeldung werden keine Kosten erhoben.

Sollte die zuständige Stelle aus der Prüfung der Anmeldung weiteren Handlungsbedarf ableiten, richten sich die Kosten für diese Schritte nach der Art des jeweiligen Verwaltungshandelns.

Rechtsgrundlage

§ 60 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 14.12.2023

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):