Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen anmelden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Ihrer Betriebsstätte industrielle und bergbauliche Prozesse durchführen, bei denen mehr als 2.000 Tonnen Rückstände anfallen, verwertet oder beseitigt werden, müssen Sie das bei der zuständigen Stelle anmelden. Das gilt auch, wenn Sie Rückstände aus dem Ausland ins Inland verbringen.
Hinweis: Sie müssen zusätzlich ein Konzept über die Verwertung und Beseitigung Ihrer Rückstände (Rückstandskonzept) erstellen und der zuständigen Stelle auf Verlangen vorlegen. Sie müssen weiterhin eine Bilanz zu den verwerteten oder beseitigten Rückständen (Rückstandsbilanz) für das vorangegangene Jahr erstellen und der zuständigen Stelle auf Verlangen vorlegen.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 54
Voraussetzungen
Die Anmeldung hat durch Denjenigen zu erfolgen, der in seiner Betriebsstätte industrielle und bergbauliche Prozesse durchführt oder durchführen lässt, bei denen jährlich mehr als insgesamt 2.000 Tonnen an Rückständen anfallen werden und verwertet oder beseitigt werden sollen.
Verfahrensablauf
- Sie können Ihre Anmeldung mit einem formlosen Schreiben schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle durchführen. Mit dem Anmeldungschreiben haben Sie Ihre Anmeldepflicht erfüllt.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anmeldung und nimmt bei weiterem Informations-/ Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
- Wenn kein weiterer Informations-/ Klärungsbedarf besteht, erfolgt keine Rückmeldung an Sie.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Frist/Dauer
Die Anmeldung muss zu Beginn jeden Kalenderjahres erfolgen.
Kosten
Für die Anmeldung werden keine Kosten erhoben.
Sollte die zuständige Stelle aus der Prüfung der Anmeldung weiteren Handlungsbedarf ableiten, richten sich die Kosten für diese Schritte nach der Art des jeweiligen Verwaltungshandelns.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 14.12.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.