Strahlenschutz: Überwachung verbleibender Rückstände anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie feststellen, dass ihre überwachungsbedürftigen Rückstände nicht aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen werden können oder ein Entlassungsantrag abgelehnt wurde, müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Anzeige erstatten.
Die Anzeige muss Angaben zu den überwachungsbedürftigen Rückständen sowie die geplante Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände oder die Abgabe zu diesem Zweck beinhalten.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 54
Voraussetzungen
Zur Anzeige verpflichtet sind diejenigen Personen, die in eigener Verantwortung industrielle und bergbauliche Prozesse durchführen oder durchführen lassen, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen.
Verfahrensablauf
- Ihre Anzeige reichen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Anzeige und nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
- Mit Entgegennahme Ihrer Anzeige ist die Pflicht für Sie erfüllt.
- Besteht kein weiterer Informations- oder Klärungsbedarf, erfolgt keine Rückmeldung an Sie.
Erforderliche Unterlagen
- Art, Masse und spezifischer Aktivität der in der Überwachung verbleibenden Rückstände
- zu der geplanten Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände oder
- zur Abgabe zu diesem Zweck
Frist/Dauer
Anzeige: unverzüglich nach Feststellen der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
bei Ablehnung eines Entlassungsantrags: spätestens einen Monat nach der Ablehnung.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 63 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) – In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
- § 62 Absatz 2 StrlSchG – Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 04.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.