Baumpatenschaft übernehmen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In manchen Städten und Gemeinden können Sie Baumpate werden, um die Bäume im Stadt- oder Gemeindegebiet zu erhalten.
Bäume im Stadt- oder Gemeindegebiet führen ein Leben unter erschwerten Bedingungen. Sie haben meist wenig Raum zum Wurzeln. Sie bekommen zu wenig Luft- und Wasser und leiden unter Hitze und Schadstoffbelastungen. Durch die klimatischen Veränderungen verschlechtern sich ihre Lebensbedingungen zusätzlich. Die Vitalität des gesamten Baumbestandes verschlechtert sich zunehmend.
Mit einer Geldspende können Sie Baumpate werden. Abgestorbene oder geschädigte Bäume werden so ersetzt oder leere Standorte neu belebt. In Parkanlagen kann die Stadt oder Gemeinde bestehendes Grün erweitern.
Je nach Regelung der Stadt- oder Gemeinde besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, den Bereich zu Füßen des Baumes selbst zu pflegen beziehungsweise den Baum zu gießen. Einzelne Städte und Gemeinden würdigen Ihr Engagement, indem eine Widmung angebracht wird.
Zuständige Stelle
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Ihre Bereitschaft zur Übernahme einer Baumpatenschaft können Sie je nach Regelung des jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag).
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Sofern ein Anzeigeformular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.
- Reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Anzeige oder das formlose Schreiben bei der zuständigen Behörde ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
Prüfung
- Über die Annahme der Patenschaft entscheidet die Stadt oder Gemeinde. Auf Wunsch stellt sie Ihnen eine Bescheinigung über die Spende aus.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Die Regelungen variieren je nach Stadt- oder Gemeinde.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 28.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.