Datenpanne melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Meldung einer Datenpanne nach Artikel 33 DSGVO an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sächsische Verantwortliche haben nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte bietet dafür einen Online-Service an, der es Verantwortlichen ermöglicht, die Meldung der Datenpanne einfach und bequem per Webformular durchzuführen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist in Bezug auf den Datenschutz zuständig für:
- öffentliche Stellen (beispielsweise sächsische Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäuser, Schulen, Polizeidienststellen, Sparkassen, Kammern, Notariate)
- nichtöffentliche Stellen (beispieslweise Unternehmen, Vereine, private Stiftungen) mit Hauptsitz in Sachsen
Zuständige Stelle
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. {0}
Voraussetzungen
Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geführt.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihre Datenpannen-Meldung schriftlich ein – bevorzugt per Onlineformular (siehe –> Onlineantrag).
Wenn Sie Ihre Meldung per E-Mail oder Brief einreichen, sind folgende Angaben verpflichtend:
Angaben zum/zur Verantwortlichen:
- Name/Bezeichnung
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- Name der Kontaktperson, ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer (wenn abweichend: E-Mail-Adresse des/der Datenschutzbeauftragten)
Angaben zur meldenden Person
- Name, Vorname
- optional: Funktion, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer
Angaben zum Vorfall
- Zeitraum der Datenpanne (von/bis)
- Zeitpunkt der Feststellung der Datenpanne
- ob die Meldung innerhalb von 72 Stunden erfolgt (wenn nicht, ist dies zu begründen)
- Kategorie des Vorfalls
(Hacking, Schadcode, Diebstahl, Verlust, Fehlversendung, Softwarefehler, Fehlentsorgung etc.), - Kategorie der betroffenen Daten
(Gesundheit, genetische Daten, politische Meinungen, Passwörter, Adressen, Standort, Fotos/Videos, Gewerkschaftszugehörigkeit, Bank- und Kreditbereich, rassische und ethnische Herkunft, E-Mail-Adressen, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, biometrische Daten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Berufsgeheimnis und so weiter) - präzise Beschreibung des Vorfalls, Anzahl der betroffenen Personen, ob die Betroffenen informiert wurden (wenn nicht, ist dies zu begründen)
- wahrscheinliche Folgen für die Betroffenen
- Beschreibung eventueller sonstiger Folge für die Betroffenen
- getroffene technische und organisatorische Maßnahmen
(um den Vorfall zu beenden und vergleichbaren Vorfällen in der Zukunft vorzubeugen)
Ihre Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten erfasst. Soweit Klärungsbedarf bezüglich Ihrer Meldung besteht, werden Sie vom zuständigen Bearbeitenden entsprechend kontaktiert.
Sollte kein weiterer Klärungsbedarf bestehen, ist der Meldevorgang für Sie abgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Artikel 33 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- § 40 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Aufsichtsbehörde
- § 14 Absätze 1 und 2 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) – Zuständigkeit
Freigabevermerk
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. 31.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.