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Datenschutzbeauftragte(n) benennen, Mitteilung an die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Allgemeine Informationen

Als Verantwortliche oder Verwantwortlicher beziehungsweise Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten der oder des benannten Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Meldung an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte können Sie online übermitteln.

Die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist in Bezug auf den Datenschutz zuständig für

  • nichtöffentliche Stellen (beispielsweise Unternehmen, Vereine, private Stiftungen) mit Hauptsitz in Sachsen
  • öffentliche Stellen (beispielsweise sächsische Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäuser, Polizeidienststellen, Sparkassen, Kammern, Notariate)

Zuständige Stelle

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Voraussetzungen

Sie sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, eine/einen Datenschutzbeauftragte(n) zu benennen. Das gilt

  • für jede öffentliche Stelle nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO
  • für oben genannte nichtöffentliche Stellen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen zutrifft nach
    • Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b oder c DSGVO oder
    • § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Verfahrensablauf

Teilen Sie die Kontaktdaten der/des benannten Datenschutzbeauftragten der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten schriftlich mit. Nutzen Sie für Ihre Meldung das Onlineformular (siehe –> Onlineantrag), nur auf diese Weise erhalten Sie auch eine Eingangsbestätigung.

Hinweis: Mitteilungen per E-Mail, Post oder Fax werden selbstverständlich nicht abgelehnt, mit Ihrer Online-Meldung ersparen Sie aber der zuständigen Stelle einen enormen bürokratischen Aufwand.

Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Art der Meldung: Erstmitteilung, Änderungsmitteilung, Löschmitteilung zzgl. Datum
  • Kontaktdaten der mitteilungspflichtigen Stelle: Bezeichnung, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (optional: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, URL der Homepage)
  • Mitteilender: Name (optional: Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Datenschutzbeauftragte(r): Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer (optional: E-Mail-Adresse)
  • Angabe interner Datenschutzbeauftragte(r) (mit Angabe der sonstigen Funktionen) oder externer Datenschutzbeauftragte(r) (mit Angabe des Unternehmens)

Nach Übermittlung dieser Angaben haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Anforderungen nach Artikel 37 Absatz 7 DSGVO erfüllt.

Ihre Mitteilung wird bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten elektronisch gespeichert, bis Sie eine Änderung oder die Rücknahme der Benennung der/des Datenschutzbeauftragten mitteilen. Die SDTB nutzt die Daten der/des benannten Datenschutzbeauftragten zu eigenen Zwecken, etwa zur Kontaktaufnahme mit Ihrem/Ihrer Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

unverzüglich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

 

Freigabevermerk

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. 02.08.2023

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