Datenschutzbeauftragte(n) benennen, Mitteilung an die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Als Verantwortliche oder Verwantwortlicher beziehungsweise Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten der oder des benannten Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Meldung an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte können Sie online übermitteln.
Die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist in Bezug auf den Datenschutz zuständig für
- nichtöffentliche Stellen (beispielsweise Unternehmen, Vereine, private Stiftungen) mit Hauptsitz in Sachsen
- öffentliche Stellen (beispielsweise sächsische Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäuser, Polizeidienststellen, Sparkassen, Kammern, Notariate)
Zuständige Stelle
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Voraussetzungen
Sie sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, eine/einen Datenschutzbeauftragte(n) zu benennen. Das gilt
- für jede öffentliche Stelle nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO
- für oben genannte nichtöffentliche Stellen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen zutrifft nach
- Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b oder c DSGVO oder
- § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Verfahrensablauf
Teilen Sie die Kontaktdaten der/des benannten Datenschutzbeauftragten der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten schriftlich mit. Nutzen Sie für Ihre Meldung das Onlineformular (siehe –> Onlineantrag), nur auf diese Weise erhalten Sie auch eine Eingangsbestätigung.
Hinweis: Mitteilungen per E-Mail, Post oder Fax werden selbstverständlich nicht abgelehnt, mit Ihrer Online-Meldung ersparen Sie aber der zuständigen Stelle einen enormen bürokratischen Aufwand.
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
- Art der Meldung: Erstmitteilung, Änderungsmitteilung, Löschmitteilung zzgl. Datum
- Kontaktdaten der mitteilungspflichtigen Stelle: Bezeichnung, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (optional: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, URL der Homepage)
- Mitteilender: Name (optional: Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Datenschutzbeauftragte(r): Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer (optional: E-Mail-Adresse)
- Angabe interner Datenschutzbeauftragte(r) (mit Angabe der sonstigen Funktionen) oder externer Datenschutzbeauftragte(r) (mit Angabe des Unternehmens)
Nach Übermittlung dieser Angaben haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Anforderungen nach Artikel 37 Absatz 7 DSGVO erfüllt.
Ihre Mitteilung wird bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten elektronisch gespeichert, bis Sie eine Änderung oder die Rücknahme der Benennung der/des Datenschutzbeauftragten mitteilen. Die SDTB nutzt die Daten der/des benannten Datenschutzbeauftragten zu eigenen Zwecken, etwa zur Kontaktaufnahme mit Ihrem/Ihrer Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
unverzüglich
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a, b, c DSGVO
- § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- § 40 BDSG – Aufsichtsbehörde
- § 14 Absatz 1 und 2 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) – Zuständigkeit
Freigabevermerk
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. 02.08.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.