Sorgeregister, Auskunft über die Alleinsorge anfordern
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag für eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und keine Eintragungen in das Sorgeregister erfolgt sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern.
Durch das Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In diesem Verzeichnis werden Eintragungen vorgenommen, wenn
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Enthält das Sorgeregister keine Eintragung, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht bestätigt.
Zuständige Stelle
Jugendamt beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Verfahrensablauf
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Beantragung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
Prüfung
- Das zuständige Jugendamt ermittelt anhand Ihrer Angaben, ob Eintragungen im Sorgeregister vorhanden sind.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht bestätigt.
Erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Frist/Dauer
Keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Familie und gesellschaftlichen Zusammenhalt (Quelle: Föderales Informationsmanagement – FIM). 17.05.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.