Bauvorhaben, Teilbaugenehmigung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung nach § 74 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Baugrube oder einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten beginnen möchten.
Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, mit welchen Teilen der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten. Über den Teil Ihres Bauvorhabens, der bereits von der Teilbaugenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung nicht mehr entschieden.
Antrag auf Verlängerung nach § 73 SächsBO
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauantrag eine erteilte Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal zwei Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Voraussetzung: Mit der Bauausführung wurde noch nicht begonnen oder die Bauausführung ist länger als zwei Jahre unterbrochen worden.
Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
- das Vorhaben ist genehmigungspflichtig und
- dem Teil des Vorhabens stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen und
- das Gesamtbauvorhaben ist grundsätzlich zulässig
Verfahrensablauf
Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich stellen.
Online-Antrag
Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein bundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
- Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
- Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
- Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
- Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen.
Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
Schriftlicher Antrag
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen mit einem formlosen, unterschriebenen Begleitschreiben bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Prüfung
- Die unteren Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren eingereichten Antrag unter Würdigung des gesamten Bauvorhabens. Sollten noch Unterlagen fehlen oder gibt es sonstige Mängel, erhalten Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Bauvorhabensteil, mit dem Sie vorab starten möchten und für den Fall, dass die Unterlagen nicht schon mit dem eigentlichen Bauantrag eingereicht wurden:
- Lageplan mit schriftlichem Teil
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Erschütterungsschutznachweis
- Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners
- Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück
- weitere Anlagen nach Bedarf
Frist/Dauer
- Baubeginn: innerhalb von drei Jahren
Hinweis: Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nach dieser Frist begonnen oder die Ausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
Kosten
- Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Teilbauvorhabens
Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
- § 74 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Teilbaugenehmigung
- § 73 SächsBO – Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung
- § 1 und 8 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Baugenehmigungsverfahren
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 17 – Baurecht
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 18.09.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.