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Tierquälerei anzeigen

Allgemeine Informationen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Zuständige Stelle

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Vorfall beobachtet.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

  • der nächsten Polizeidienstelle oder
  • dem zuständigen Veterinäramt

Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über

  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)

Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 21.08.2023

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