Abfallentsorgernummer beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie bei der für Sie zuständigen Stellen beantragen. Diese Kennnummer geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens, wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Sie benötigen sie auch für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Zuständige Stelle
untere Abfallbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Voraussetzungen
Als Betreiber einer Anlage zur Abfallentsorgung müssen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung besitzen. Diese bemisst sich im Regelfall nach baurechtlichen oder bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorschriften und ist der hier zuständigen Stelle vorzulegen.
Verfahrensablauf
- Die Abfallentsorgernummer können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portal "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
- Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
- Anlagengenehmigung (Baurechtliche bzw. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung)
Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.
Frist/Dauer
Antrag einer Abfallentsorgernummer: vor Aufnahme der Tätigkeit als Abfallentsorger
Kosten
EUR 30,00 bis EUR 85,00 (aufwandsabhängig)
Rechtsgrundlage
- § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV) – Vergabe von Kennnummern
- § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Nachweispflichten
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) in der jeweils gültigen Fassung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Eniergie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 07.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.