Handwerksrolle, Eintragung als handwerkliches Kleinunternehmen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen.
Wenn Sie
- selbstständig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, die
- quantitativ den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Betätigung ausmacht und
- in handwerklicher Betriebsform ausgeübt wird,
und
- über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk verfügen, deren Ausbildungsinhalte Sie auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben,
sind Sie der Handwerkskammer als Pflichtmitglied zugehörig.
Mit der Aufnahme Ihrer gewerblichen Betätigung müssen Sie per Gesetz eine Eintragung in das Verzeichnis der Personen beantragen. Sobald Sie zur Handwerkskammer gehören, können Sie die Angebote und Services Ihrer Handwerkskammer nutzen.
Zuständige Stelle
ortszuständige Handwerkskammer
Voraussetzungen
- Selbständige Ausübung einer nicht wesentlichen Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks.
- Diese Tätigkeit macht quantitativ den überwiegenden Teil der gewerblichen Betätigung aus und wird in handwerklicher Betriebsform ausgeübt.
- Antragsteller oder Antragstellerin verfügt über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben. Gleichgestellt sind bestimmte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, die im Wesentlichen einer abgeschlossenen Gesellenausbildung entsprechen.
Verfahrensablauf
Nach erfolgreicher Beantragung trägt die Handwerkskammer die antragstellende Person in das Verzeichnis ein.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden)
Frist/Dauer
keine Angaben
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 04.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.