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Umsatzsteuerbescheinigung für kulturelle Einrichtungen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen

Allgemeine Informationen

BESCHEINIGUNG FÜR DAS FINANZAMT ZUR UMSATZSTEUERBEFREIUNG NACH § 4 NUMMER 20A Satz 2 und 3 UMSATZSTEUERGESETZ (USTG)

Nach dem Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei:

  • Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre
  • Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks
  • Archive, Büchereien

Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen, wenn durch die zuständige Landesbehörde bescheinigt wird, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Einrichtungen erfüllen.

HINWEIS ZUR ZUSTÄNDIGKEIT

Im Freistaat Sachsen erteilen Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen:

Landesdirektion Sachsen:

  • Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
  • Büchereien und Archive
  • botanische Gärten, zoologische Gärten und Tierparks
  • Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen,

Landesstelle für Museumswesen:

  • Museen

Landesamt für Denkmalpflege:

  • Denkmäler der Bau- und Gartenkunst (siehe Amt24 Leistung)

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 31

Voraussetzungen

Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle. Für die Zusendung per E-Mail benötigen Sie eine elektronische Signatur.
  • Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Umsatzsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Hinweis: Die jeweiligen konkreten Ansprechpersonen der zuständigen Stelle entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Erforderliche Unterlagen

Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 29.04.2024

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