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Umsatzsteuerbescheinigung für kulturelle Einrichtungen beantragen

Allgemeine Informationen

BESCHEINIGUNG FÜR DAS FINANZAMT ZUR UMSATZSTEUERBEFREIUNG NACH § 4 NUMMER 20A Satz 2 und 3 UMSATZSTEUERGESETZ (USTG)

Nach dem Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei:

  • Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre
  • Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks
  • Archive, Büchereien

Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen, wenn durch die zuständige Landesbehörde bescheinigt wird, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Einrichtungen erfüllen.

HINWEIS ZUR ZUSTÄNDIGKEIT

Im Freistaat Sachsen erteilen Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen:

Landesdirektion Sachsen:

  • Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
  • Büchereien und Archive
  • botanische Gärten, zoologische Gärten und Tierparks
  • Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen

Landesstelle für Museumswesen:

  • Museen

Landesamt für Denkmalpflege:

  • Denkmäler der Bau- und Gartenkunst (siehe –> Weitere Informationen)

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 31

Voraussetzungen

Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt (siehe –> Formuale und weitere Angebote).

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbescheinigung für kulturelle Einrichtungen mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle einreichen. Über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt.

Onlinedienst

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.

Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Sollten Sie den Onlinedienst nicht nutzen wollen, steht Ihnen alternativ ein PDF-Formular zur Verfügung.

Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Umsatzsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Hinweis: Die jeweiligen konkreten Ansprechpersonen der zuständigen Stelle können Sie auch dem Merkblatt (siehe –> Formulare und weitere Angebote) entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt (siehe –> Formuale und weitere Angebote).

Frist/Dauer

keine

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 24.03.2025

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Ortsauswahl

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