Umsatzsteuerbescheinigung für kulturelle Einrichtungen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
BESCHEINIGUNG FÜR DAS FINANZAMT ZUR UMSATZSTEUERBEFREIUNG NACH § 4 NUMMER 20A Satz 2 und 3 UMSATZSTEUERGESETZ (USTG)
Nach dem Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei:
- Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre
- Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks
- Archive, Büchereien
Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen, wenn durch die zuständige Landesbehörde bescheinigt wird, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Einrichtungen erfüllen.
HINWEIS ZUR ZUSTÄNDIGKEIT
Im Freistaat Sachsen erteilen Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen:
Landesdirektion Sachsen:
- Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
- Büchereien und Archive
- botanische Gärten, zoologische Gärten und Tierparks
- Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen
Landesstelle für Museumswesen:
- Museen
Landesamt für Denkmalpflege:
- Denkmäler der Bau- und Gartenkunst (siehe –> Weitere Informationen)
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 31
Voraussetzungen
Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt (siehe –> Formuale und weitere Angebote).
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbescheinigung für kulturelle Einrichtungen mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle einreichen. Über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt.
Onlinedienst
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.
Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Sollten Sie den Onlinedienst nicht nutzen wollen, steht Ihnen alternativ ein PDF-Formular zur Verfügung.
Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Umsatzsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Hinweis: Die jeweiligen konkreten Ansprechpersonen der zuständigen Stelle können Sie auch dem Merkblatt (siehe –> Formulare und weitere Angebote) entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt (siehe –> Formuale und weitere Angebote).
Frist/Dauer
keine
Kosten
Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00
Rechtsgrundlage
- § 4 Nummer 20a S. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 1 Absatz 1 Nr. 1 Sächsische Umsatzsteuerbescheinigungs-Zuständigkeitsverordnung (SächsUStZuVO)
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 86 – Steuerrecht, Tarifstelle 1, 2
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 24.03.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.