Umsatzsteuerbescheinigung für kulturelle Einrichtungen bei der Landesdirektion Sachsen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
BESCHEINIGUNG FÜR DAS FINANZAMT ZUR UMSATZSTEUERBEFREIUNG NACH § 4 NUMMER 20A Satz 2 und 3 UMSATZSTEUERGESETZ (USTG)
Nach dem Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei:
- Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre
- Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks
- Archive, Büchereien
Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen, wenn durch die zuständige Landesbehörde bescheinigt wird, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Einrichtungen erfüllen.
HINWEIS ZUR ZUSTÄNDIGKEIT
Im Freistaat Sachsen erteilen Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen:
Landesdirektion Sachsen:
- Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre
- Büchereien und Archive
- botanische Gärten, zoologische Gärten und Tierparks
- Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen,
Landesstelle für Museumswesen:
- Museen
Landesamt für Denkmalpflege:
- Denkmäler der Bau- und Gartenkunst (siehe Amt24 Leistung)
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 31
Voraussetzungen
Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle. Für die Zusendung per E-Mail benötigen Sie eine elektronische Signatur.
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Umsatzsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Hinweis: Die jeweiligen konkreten Ansprechpersonen der zuständigen Stelle entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Erforderliche Unterlagen
Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechendem Merkblatt.
Frist/Dauer
keine
Kosten
Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00
Rechtsgrundlage
- § 4 Nummer 20a S. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) –
- § 1 Absatz 1 Nr. 1 Sächsische Umsatzsteuerbescheinigungs-Zuständigkeitsverordnung (SächsUStZuVO)
- Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i. V. m. dem Zehnten Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 86 – Steuerrecht, Tarifstelle 1, 2
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 29.04.2024
Zuständige Dienststelle
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