Handwerksrolle, Löschung eines Handwerks beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).
Zuständige Stelle
ortszuständige Handwerkskammer
Voraussetzungen
- Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulas-sungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
- Einzelne dieser gewerblichen betätigungen sollen nicht fortgeführt werden
Verfahrensablauf
Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
- Original der Handwerskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks
Kosten
ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer (-> siehe weitere Informationen)
Rechtsgrundlage
- § 13 Absatz 1 und 2, § 14, § 16, § 18 Handwerksordnung (HwO)
Freigabevermerk
Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 04.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.