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Handwerksrolle, Adressänderung einer Betriebsstätte mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte

  • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
  • und bei der zuständigenHandwerkskammer eintragen lassen

Zuständige Stelle

ortszuständige Handwerkskammer

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

Angaben zum Betrieb:

  • Betriebsnummer
  • Betriebsname
  • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung

Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:

  • Kontaktdaten
  • Adresse der Betriebsstätten

Frist/Dauer

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Kosten

variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammern)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Handwerkskammern im Freistaat Sachsen.04.03.2024

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