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Verlängerung der Bergbauerlaubnis beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen verlängern möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird Ihnen zunächst für maximal fünf Jahre erteilt. Wenn diese fünf Jahre abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere drei Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung müssen Sie beantragen.

Zuständige Stelle

Sächsisches Oberbergamt

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Aufsuchungserlaubnis.
  • Das Erlaubnisfeld konnte nach Ablauf der Erlaubnis trotz planmäßiger, mit der zuständigen Behörde abgestimmter Aufsuchung noch nicht ausreichend untersucht werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Verlängerung der Erlaubnis online beantragen

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Verlängerung der Erlaubnis schriftlich beantragen

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die ursprüngliche Aufsuchungserlaubnis
  • Nachweis über das ursprüngliche Arbeitsprogramm mit folgenden Angaben:
    • Zeitraum, für den Ihre Erlaubnis beantragt war
    • Beschreibung der Arbeiten und die Art der Aufsuchung
    • finanzieller Aufwand
    • ursprünglicher Zeitplan für die Aufsuchungstätigkeiten
  • Nachweis darüber, dass das Erlaubnisfeld mit Ablauf der Erlaubnis, trotz planmäßiger Aufsuchung noch nicht ausreichend untersucht werden konnte.

Frist/Dauer

  • Geltungsdauer: null bis drei Jahre

Die Erlaubnis kann um jeweils drei Jahre verlängert werden. Welche Befristung im Einzelfall in Betracht kommt, richtet sich in erster Linie danach, welcher Zeitraum für Ihr Arbeitsprogramm nötig erscheint.

Kosten

Die Kosten entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.09.2023

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