Übertragung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
Zuständige Stelle
Sächsisches Oberbergamt
Voraussetzungen
- Dritte müssen sich verpflichten (auf Verlangen der zuständigen Bergbehörde):
- die Ergebnisse Ihrer Erkundungsarbeiten unverzüglich nach ihrem Abschluss, spätestens beim Erlöschen der Erlaubnis, der Behörde bekannt zugeben (Jahresbericht oder Endbericht),
- andere Organisationen, die ebenfalls eine Aufsuchungserlaubnis besitzen und in Ihren gewerblichen Erkundungsgebieten den gleichen Bodenschatz suchen, an Ihrem Erkundungsvorhaben zu beteiligen oder sich dabei vertreten zu lassen,
- wenn Ihr Vorhaben wissenschaftlichen Zwecken dient: die Inhaberinnen oder Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken,
- wenn Ihr Vorhaben einer großräumigen Aufsuchung dient: die Inhaberinnen oder Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken oder einer Bewilligung oder den Eigentümerinnen oder Eigentümern von Bergwerken,
- Sie, beziehungsweise Ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie die nötige Finanzierung für eine ordnungsgemäße Aufsuchung bereitstellen können.
- Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihr Erkundungsvorhaben die Suche und Förderung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen nicht gefährdet.
- Ihr Erkundungsvorhaben darf keine Bodenschätze beeinträchtigen, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt.
- Ihr Erkundungsvorhaben darf keine überwiegenden öffentlichen Interessen berühren, die die Suche im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen, beispielsweise der Umwelt- und Tierschutz.
Verfahrensablauf
Sie können die Übertragung Ihrer Erlaubnis online über die Platform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Übertragung der Erlaubnis online beantragen
- Rufen Sie die Online-Platform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Übertragung der Erlaubnis schriftlich beantragen
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
Weitere Verfahrensschritte
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird diese sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Erforderliche Unterlagen
- Kaufvertrag
- Verpflichtung,
- die Ergebnisse Ihrer Erkundungsarbeiten unverzüglich nach ihrem Abschluss, spätestens beim Erlöschen der Erlaubnis, der Behörde bekanntzugeben (Jahresbericht oder Endbericht)
- andere Organisationen, die ebenfalls eine Aufsuchungserlaubnis besitzen und in Ihren gewerblichen Erkundungsgebieten den gleichen Bodenschatz suchen, an Ihrem Erkundungsvorhaben zu beteiligen oder sich dabei vertreten zu lassen
- wenn Ihr Vorhaben wissenschaftlichen Zwecken dient: die Inhaberinnen oder Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken
- wenn Ihr Vorhaben einer großräumigen Aufsuchung dient: die Inhaberinnen oder Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken oder einer Bewilligung oder den Eigentümerinnen oder Eigentümern von Bergwerken
- Unterlagen, die die nötige Finanzierung für eine ordnungsgemäße Aufsuchung belegen
Frist/Dauer
keine
Kosten
Die Kosten entnehmen Sie dem Bescheid.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.10.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.