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Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Syndikusrechtsanwalt / Syndikusrechtsanwältin beantragen

Allgemeine Informationen

Volljuristinnen und Volljuristen, die als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für einen Arbeitgeber tätig sein möchten, müssen als Syndikusrechtswältin und Syndikusrechtsanwalt zugelassen sein.

Mit der Zulassung als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Die Zulassung kann neben der Zulassung als Rechtswältin oder Rechtsanwalt erfolgen. Sie kann auch mehrere Arbeitsverhältnisse für verschiedene Arbeitgeber umfassen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer Sachsen

Voraussetzungen

  • Befähigung zum Richteramt (Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung) oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (nach 3-jähriger Tätigkeit) oder
  • Bestehen der Eignungsprüfung
  • Die Tätigkeit für den Arbeitgeber wird fachlich unabhängig und eigenverantwortlich ausgeübt und erfüllt folgende Kriterien:
    • Prüfung von Rechtsfragen
    • Erteilung von Rechtsrat
    • Gestaltung von Rechtsverhältnissen und
    • Befugnis, nach außen verantwortlich aufzutreten.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag per Formular, das Sie über die Seite der Rechtsanwaltskammer beziehen,oder online über Amt24 stellen. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.

ONLINEANTRAG

Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Das Zulassungsverfahren dauert regelmäßig bis zu 10 Wochen nach Einreichung der erforderlichen Dokumente und Daten.

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass im Zuge des Zulassungsverfahrens der Träger der Rentenversicherung anzuhören ist. Dort sind längere Antwortzeiten möglich, so dass sich die Antragsbearbeitung ingesamt verzögern kann.

Den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht richten Sie unabhängig von dem Zulassungsantrag an die Deutsche Rentenversicherung.

ANHÖRUNG UND ZULASSUNGSBESCHEID

  • Liegen sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vor, wird der Träger der Rentenversicherungspflicht angehört. Nach der Anhörung entscheidet die Rechtsanwaltskammer über den Antrag und erlässt einen Zwischenbescheid.
  • Der Zulassungsbescheid wird Ihnen und dem Träger der Rentenversicherung zugestellt.
  • Sollte keine Klage erhoben werden, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung eingeladen.

Hinweis: Möchten Sie als Mitglied einer Religionsgemeinschaft an Stelle des Eides eine andere Beteuerungsformel gebrauchen, teilen Sie diese bitte vorher mit.

BERUFSBEZEICHNUNG UND ANWALTSPOSTFACH

  • Mit Aushändigung der Urkunde und Vereidigung sind Sie befugt, die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) oder Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) zu führen und tätig zu sein.
  • Sobald Sie Ihre Urkunde erhalten haben, werden Sie in das Anwaltsverzeichnis Rechtsanwaltskammer Sachsen und das Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aufgenommen.
  • Für Sie wird ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet. Für jedes Arbeitsverhältnis als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt erhalten Sie ein eigenes beA.
  • (siehe Rechtsbehelf)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Nachweis über akademische Grade
  • Prüfungszeugnis über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
  • Oder Diplomzeugnis eines Diplom-Juristen, Diplomurkunde
  • Nachweis einer juristischen Praxis von mindestens 2 Jahren
  • Oder Zeugnis über die Lehrbefähigung für Recht der ehemaligen DDR
  • Oder Nachweis der min. 3-jährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassener europ. Rechtsanwalt in Dtl. auf dem Gebiet des dt. Rechts (inkl. Gemeinschaftsrecht)
  • Oder Nachweis bei kürzerer als 3-jähriger Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet des deutschen Rechts
  • Oder Zeugnis über die Eignungsprüfung
  • Arbeitsvertrag
  • Tätigkeitsbeschreibung

Frist/Dauer

keine

Kosten

Verfahrenskosten: EUR 450,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024

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