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Berufsbetreuerin oder -betreuer, Registrierung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Berufsbetreuende von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden möchten, müssen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren.

Berufsbetreuende üben das Amt des rechtlichen Betreuenden gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.

HINWEIS: Ändern Sie Ihre Geschäfts- beziehungsweise Wohnadresse oder möchten Sie die Eintragung im Betreuungsregister löschen, müssen Sie dies ebenfalls der Betreuungsbehörde mitteilen.

Zuständige Stelle

örtliche Betreuungsbehörde (Stammbehörde) beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • ausreichende Sachkunde
  • bei Selbstständigen: Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000 EUR)

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Stammbehörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag). Existierende Formulare beziehen Sie ebenfalls über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Beantragung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.

Prüfung

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Zur Feststellung der persönlichen Eignung vereinbart die Betreuungsbehörde mit Ihnen ein persönliches Gespräch.
  • Liegt die persönliche Eignung und alle anderen Nachweise vor, dann wird von Ihnen abschließend der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung angefordert.
  • Zur endgültigen Entscheidung ergeht ein Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Registrierung

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) gem. § 30 Abs. 5 BZRG
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
  • Berufshaftpflichtversicherungsschutz bei Selbstständigen
  • gegebenenfalls Bescheinigung von einem anerkannten Betreuungsverein über das bestehende Anstellungsverhältnis
  • Sachkundenachweis

Mitteilungs- / Nachweispflichten

  • alle 6 Monate: Liste über aktuell geführte Betreuungen nach § 25 BtOG inklusive Amtsgericht und Aktenzeichen
  • unverzüglich: Änderungen, zum Beispiel Namensänderung, Wechsel des Geschäftssitzes, zeitlicher Umfang, Organisationsstruktur
  • alle 3 Jahre: Führungszeugnis, Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, Erklärung, ob ein Insolvenz- / Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
  • nach Bekanntgabe: Ergebnis des Feststellungsverfahrens über die verbindliche Vergütungseinstufung
  • regelmäßig: Nachweise über Fortbildungen, die berufliche Betreuer besucht haben•

Löschung

  • keine

Frist/Dauer

Entscheidung: in der Regel innerhalb von 3 Monaten

Kosten

  • Registrierung: EUR 200,00
  • für Änderungen: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 26.01.2024

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