Beschwerde gegen Anbieter von Himmelslaternen einlegen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Himmelslaternen aufsteigen zu lassen, ist in Deutschland seit 2010 in allen Bundesländern verboten.
Die Einfuhr von Himmelslaternen und bereits das Bereitstellen zum Verkauf auf dem deutschen Markt sind untersagt.
Himmelslaternen sind dabei Ballone mit einer offenen Feuerquelle welche frei und ohne Kontrollmöglichkeit fliegen.
Fallen Ihnen Verkaufsangebote von Himmelslaternen auf, so melden Sie diese bitte an die unten aufgeführte Stelle.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
Schreiben Sie uns gerne mit konkreten Angaben zum Produkt und Kauf- bzw. Angebotsort.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 30.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.