Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen, Genehmigung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Sachsen mit oder ohne Metalldetektor nach archäologischen Funden und Denkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Landesamt für Archäologie Sachsen
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich oder online stellen (siehe –> Onlineantrag).
- Nach Eingang Ihres Antrages lädt Sie die zuständige Stelle per E-Mail zu einem Informationsgespräch ein. Dabei erfolgt eine grundsätzliche Aufklärung zum Thema "Sondengehen in Sachsen".
- Im Anschluss werden Sie zu einer Schulung eingeladen. Schulungen finden dreimal pro Jahr statt.
- Nach abgeschlossener Schulung erhalten Sie die Genehmigung für ein Jahr und einen Landkreis.
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Reichen Sie das formlose Schreiben mit den erforderlichen Angaben zum Suchgebiet und den Zielen der Nachforschung bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
- Die zuständige Stelle prüft den Antrag und bestätigt dessen Eingang.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Geltungsdauer der Suchgenehmigung: 1 Jahr
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 14 Absatz 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG)
Freigabevermerk
Landesamt für Archäologie Sachsen. 15.02.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.