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Berufliche Rehabilitierung für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

Allgemeine Informationen

Wurden Sie in der DDR aufgrund politischer Verfolgung daran gehindert, Ihren oder einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben? Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sieht für Eingriffe in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 28

Voraussetzungen

Sie waren in der ehemaligen DDR

  • infolge einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung (Vorlage eines Strafrechtlichen Rehabilitierungsbeschlusses notwendig),
  • infolge eines politischen Gewahrsams (Vorlage einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz notwendig),
  • durch eine hoheitliche Maßnahme oder
  • durch eine andere Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat
    • an der Ausübung ihres Berufes oder eines sozial gleichwertigen Berufes gehindert oder
    • konnten ihre begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie Ihre berufliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
  • Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
  • Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung nach § 17 in Verbindung mit § 22 BerRehaG erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schul- und Facharbeiterzeugnisse
  • Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR
  • bei unrechtmäßiger Freiheitsentziehung: Strafrechtlicher Rehabilitierungsbeschluss
  • bei politischem Gewahrsam: Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 05.09.2024

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