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Landesentwicklungsplan im Entwurf einsehen und Stellungnahme abgeben

Allgemeine Informationen

Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.

Während des Auslegungszeitraumes können Sie über das Beteiligungsportal Einsicht in den Entwurf nehmen und Stellungnahmen abgeben.

Landesentwicklungsplan ist die Bezeichnung für den landesweiten Raumordnungsplan in Sachsen.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Referat 45

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Den Entwurf können Sie im Auslegungszeitraum über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen) einsehen. Sie haben dort auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme online abzugeben.

  • Ihrer Stellungnahme können Sie vorereitete Dateien (bis 10 MB) hinzufügen.
  • Wenn Sie sich registrieren und anmelden, können Sie im persönlichen Bereich weiter auf Ihre Stellungnahmen zugreifen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Auslegungszeitraum (wird öffentlich bekanntgemacht): mindestens 1 Monat
  • Abgabe von Stellungnahmen: während des Auslegungszeitraumes

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 15.03.2024

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