Landesentwicklungsplan im Entwurf einsehen und Stellungnahme abgeben
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.
Während des Auslegungszeitraumes können Sie über das Beteiligungsportal Einsicht in den Entwurf nehmen und Stellungnahmen abgeben.
Landesentwicklungsplan ist die Bezeichnung für den landesweiten Raumordnungsplan in Sachsen.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Referat 45
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Den Entwurf können Sie im Auslegungszeitraum über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen) einsehen. Sie haben dort auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme online abzugeben.
- Ihrer Stellungnahme können Sie vorereitete Dateien (bis 10 MB) hinzufügen.
- Wenn Sie sich registrieren und anmelden, können Sie im persönlichen Bereich weiter auf Ihre Stellungnahmen zugreifen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
- Auslegungszeitraum (wird öffentlich bekanntgemacht): mindestens 1 Monat
- Abgabe von Stellungnahmen: während des Auslegungszeitraumes
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) – Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- § 6 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) – Aufstellung der Raumordnungspläne
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 15.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.