Landesentwicklungsplan einsehen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In den rechtswirksamen Landesentwicklungsplan können Sie im Beteiligungsportal jederzeit Einsicht nehmen.
Landesentwicklungsplan ist die Bezeichnung für den landesweiten Raumordnungsplan in Sachsen.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Referat 45
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Freien Zugang zum Landesentwicklungsplan erhalten Sie über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen). Dort können Sie alle Dokumente und Karten abrufen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 6 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) – Aufstellung der Raumordnungspläne
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 15.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.