Regionalplan einsehen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In die rechtswirksamen Regionalpläne können Sie im Beteiligungsportal jederzeit Einsicht nehmen.
Zuständige Stelle
Regionale Planungsverbände
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Freien Zugang zu den Regionalplänen erhalten Sie über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen). Dort können Sie alle Dokumente und Karten abrufen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 6 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) – Aufstellung der Raumordnungspläne
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 15.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.