Tierhaltung anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerblich oder privat bestimmte Tierarten halten, müssen Sie dies dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt für folgende Tierarten:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Geflügel, wie Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb-, Truthühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel,
- Gehegewild,
- Alpakas,
- sonstigen Klauentieren und
- Bienenvölkern.
Auch Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diesAnzeige der Tierhaltung beim Lebensmittelüberwachnungs- und Veterinäramt nicht die jährliche Meldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ersetzt.
Zuständige Stelle
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie halten privat oder gewerblich eine oder mehrere der folgenden Tierarten:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Geflügel, wie Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb-, Truthühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel,
- Gehegewild,
- Alpakas,
- sonstigen Klauentieren und
- Bienenvölkern.
Verfahrensablauf
Je nach Regelungen der jeweiligen Behörde können Sie Ihre Anzeige schriftlich oder online stellen.
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftliche Anzeige
- Eine schriftliche Anzeige ist formlos möglich. Wenn die zuständige Behörde Formulare anbietet, nutzen Sie diese. SReichen Sie den ausgefüllten und unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln
Prüfung und Registrierung
- Nach dem Eingang der Anzeige wird Ihnen von der zuständigen Behörde eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt und die Tierhaltung in einem Register (Tierhalterdatenbank) erfasst.
- Die Registriernummer dient zur Identifizierung der Tierhaltung bei folgenden Institutionen und Verbänden:
- Sächsischer Landeskontrollverband e.V.
- Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.
- Sächsische Tierseuchenkasse
- Als Rückantwort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der vergebenen Registiernummer.
Erforderliche Unterlagen
Bei Anzeige der Bienenhaltung: amtstierärztliche Bescheinigung für von außerhalb bezogene Bienenvölker
Frist/Dauer
Die Tierhaltung ist der zuständigen Behörde spätestens bei Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- § 23 Absatz 2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) - Datenverarbeitung
- §§ 26, 45 Viehverkehrsordnung (ViehVerkV) - Anzeige und Registierung
- § 1a Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) - Allgemeine Vorschriften
- § 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften (SächsAGTierSchG) - Aufbau und Aufgaben der Tierschutzbehörden
Freigabevermerk
vorläufig freigegeben durch: Redaktion Amt24. 15.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.