Archivgut im Kreisarchiv einsehen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Landkreise bewahren ihr Archivgut in eigenen Archiven auf.
Zuständige Stelle
Kreisarchiv
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag). Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
- als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
- als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)
Der Antrag wird in der Regel kurzfristig genehmigt.
Nutzung
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob
- Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
- dieses Archivgut nutzbar ist,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Ausweisdokument
Frist/Dauer
keine
Kosten
- bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: im Normalfall keine
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
- gegebenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien
Rechtsgrundlage
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Benutzerordnung und Gebührenordnung des jeweiligen kommunalen Archivs
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 29.06.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.