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Straßenverzeichnis, Einsicht oder Auszug beantragen

Allgemeine Informationen

Die Straßenverzeichnisse des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) sind — wie die kommunalen Bestandsverzeichnisse — öffentliche Verzeichnisse, in die alle öffentlichen Straßen mit ihrer Zweckbestimmung eingetragen sind. Die Verzeichnisse müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Straßenverzeichnisse werden beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) geführt. Das LASuV führt im Einzelnen folgende Verzeichnisse:

  • Bundesstraßen
  • Staatsstraßen
  • Kreisstraßen
  • Radschnellverbindungen

Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann das entsprechende Straßenverzeichnis einsehen und einfache oder beglaubigte Auszüge erhalten. Dies gilt sowohl für natürliche Personen (Bürgerinnen und Bürger) als auch juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen oder andere Straßenbaubehörden).

Je nach Bedarf und Anliegen wird die Auskunft aus dem Verzeichnis als einfache Textauskunft, als Lageplan oder als Auszug aus dem Verzeichnis übermittelt. Eine Auskunft kann für eine Straße mit einem oder mehreren Straßenabschnitten beantragt werden. Im Antrag muss eindeutig benannt werden, für welchen Straßenabschnitt die Auskunft benötigt wird.

Zuständige Stelle

das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Voraussetzungen

Sie sind auskunftsberechtigt, das heißt, Sie können ein berechtigtes Interesse an der Einsicht/ an einem Auszug aus dem Straßenverzeichnis nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen

  • die Einsicht in das Verzeichnis oder
  • einen einfachen Auszug aus dem Verzeichnis oder
  • einen beglaubigten Auszug aus dem Verzeichnis.

Das LASuV entspricht dem Antrag, wenn Sie das berechtigte Interesse nachgewiesen haben und gewährt die Einsicht oder erstellt und übermittelt einen Auszug aus dem Verzeichnis.

Sollte das LASuV Ihren Antrag ablehnen, so muss sie dies Ihnen gegenüber begründen.

Onlinedienst

Zur Beantragung können Sie den Onlinedienst nutzen.

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Erforderliche Unterlagen

  • Gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis Ihres berechtigten Interesses
  • Wenn Sie den Antrag in Vertretung stellen: Vollmacht des Auskunftsberechtigten

Frist/Dauer

keine

Kosten

Für die Einsicht bzw. Auskunft (einfacher oder beglaubigter Auszug) aus dem Verzeichnis fallen entsprechende Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 21.03.2024

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