Trassenzustimmung beantragen (öffentliche Straßen innerorts)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Eine Trasse beschreibt abstrahiert den Verlauf von Straßen, Bahnstrecken und Kanälen oder die Wegeführungen von Ver- und Entsorgungsleitungen. Um unter, an oder über einer öffentlichen Verkehrsfläche Leitungen, Kabel, Hausanschlusskanäle oder Gleise zu verlegen, ist neben der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (verkehrsrechtliche Anordnung) auch eine sogenannte Trassenzustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers (Land, Landkreis, Stadt/Gemeinde) erforderlich.
Eine Trassenzustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde brauchen Sie für die Herstellung, Erneuerung oder Änderung von
- Anlagen und Leitungen zum Zweck der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Fernkälte),
- Anlagen und Leitungen der Entsorgung (Abwasser),
- Anlagen und Leitungen zum Zweck der Entwässerung,
- Telekommunikationslinien,
- Betriebsanlagen des örtlichen ÖPNV.
Die Trassenzustimmung gilt gemeinhin als Vorbescheid für die Erlaubnis zur Aufgrabung des öffentlichen Straßenraumes (Aufgrabungsgenehmigung).
Zuständige Stelle
Straßenbaubehörde der Stadt oder Gemeinde, in der die Trasse verlaufen soll
Voraussetzungen
Sie bzw.Ihre Organisation besitzen das Wegebenutzungsrecht, zum Beispiel durch Konzessionsvertrag, Übertragung durch die Bundesnetzagentur oder Sondernutzungsvertrag.
Verfahrensablauf
Onlinedienst
- Wenn der Landkreis einen Onlinedienst anbietet, können Sie diesen nutzen. Folgen Sie dem blau unterlegten LInk "Onlinedienst". Für die Online-Beantragung benötigen Sie bzw. Ihre Organisation ein Amt24-Servicekonto. Unter "kostenlos registrieren" können Sie in Anmededialog ein Servicekonto einrichten.
- Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Wenn Sie Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung der Übermittlung Ihrer Antragsdaten und eine Antragskopie in das Postfach Ihres Servicekontos.
Schriftlicher Antrag
Sie können die Trassenzustimmung alternativ auch schriftlich beantragen. Reichen Sie mit Ihrem Antrag Kopien aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hinweise:
- Alle Organisationen, die von der Trassenmaßnahme betroffen sind, müssen beteiligt werden.
- Nach Erteilung der Trassenanweisung müssen Sie zudem eine Aufgrabegenehmigung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Regelquerschnitt
- Vertretungsvollmacht
- Beweissicherungsprotokoll
- rechtlich erteilte Genehmigungen
Frist/Dauer
Die Fristen entnehmen Sie der geschlossenen Rahmenvereinbarung.
Kosten
Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Anträge sind in den abgeschlossenen Konzessionsverträgen, im Abwasserentsorgungsvertrag und im Straßenbenutzungsvertrag geregelt.
Für die Bearbeitung von Anträgen nach Telekommunikationsgesetz (TKG) können Verwaltungskosten nach der Kostensatzung (siehe rechtliche Grundlagen) erhoben werden, Die Kosten können je nach Art, Umfang und Ort variieren.
Rechtsgrundlage
- 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 18, 23 und 47 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Konzessions- und Gestattungsverträge (für alle Medien außer Telekommunikation)
- Örtliche Richtlinien für Aufgrabungen
Freigabevermerk
vorläufig freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Landeshauptstadt Dresden. 05.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.