Berufliche Rehabilitierung für politisch verfolgte Schüler in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wurde in der DDR aufgrund politischer Verfolgung in Ihre vorberufliche Ausbildung eingegriffen? Dann sieht das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 28
Voraussetzungen
Sie waren in der ehemaligen DDR
- infolge einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung (Vorlage eines Strafrechtlichen Rehabilitierungsbeschlusses notwendig),
- infolge eines politischen Gewahrsams (Vorlage einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz notwendig) oder
- durch eine hoheitliche Maßnahme
in ihrer vorberuflichen Ausbildung benachteiligt, indem Ihnen:
- die Zulassung zu einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung verweigert wurde,
- die Fortsetzung der Ausbildung an einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung nicht möglich war,
- die Zulassung zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung der Hochschulreife verweigert wurde,
- die Zulassung zur Ausbildung an einer Fach- oder Hochschule verweigert wurde oder
- die Fortsetzung der Ausbildung an einer anderen als einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung unmöglich gemacht wurde.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie Ihre berufliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
- Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
- Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung nach § 17 in Verbindung mit § 22 BerRehaG für verfolgte Schüler erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Schul- und Facharbeiterzeugnisse,
- Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR
- bei unrechtmäßiger Freiheitsentziehung: Strafrechtlicher Rehabilitierungsbeschluss
- bei politischem Gewahrsam: Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 17 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) – Rehabilitierungsbescheinigung und Behördenzuständigkeit
- § 22 BerRehaG – vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 05.09.2024
Zuständige Dienststelle
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