Berufliche Rehabilitierung für Haftopfer, die an der Kindererziehung in der ehemaligen DDR gehindert waren, Rechtstaatswidrigkeit zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten feststellen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wurden Sie in der DDR aufgrund einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung oder infolge eines Gewahrsams an der Erziehung ihrer Kinder gehindert?
Dann sieht das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) für Mütter, und unter besonderen Voraussetzungen auch für Väter, einen rentenrechtlichen Nachteilsausgleich vor.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 28
Voraussetzungen
Sie haben in der ehemaligen DDR
- eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung (Vorlage eines Strafrechtlichen Rehabilitierungsbeschlusses notwendig) oder
- einen politischen Gewahrsam (Vorlage einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz notwendig)
erlitten und wurden an der Erziehung Ihres Kindes gehindert.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Anerkennung von Kindererziehungszeiten formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
- Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
- Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Bescheid zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei unrechtmäßiger Freiheitsentziehung: Strafrechtlicher Rehabilitierungsbeschluss
- bei politischem Gewahrsam: Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 05.09.2024
Zuständige Dienststelle
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