Skip to content

Wiederaufforstung, Frist verlängern

Allgemeine Informationen

Wenn die Wiederaufforstung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren nicht zumutbar ist, können Sie bei der Forstbehörde einen Antrag auf Verlängerung der Frist stellen.

Als Waldbesitzer sind Sie verpflichtet, kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten. Im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Wiederaufforstung haben Sie außerdem dafür zu sorgen, die Kulturen und Naturverjüngungen rechtzeitig und sachgemäß zu schützen und zu pflegen.

Zuständige Stelle

Untere Fostbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Die Wiederaufforstung ist innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren nicht zumutbar.

Verfahrensablauf

Onlinedienst

  • Wenn die zuständige Untere Forstbehörde einen Onlinedienst anbietet, nutzen Sie bitte diesen. Folgen Sie dem blau unterlegten LInk "Fristverlängerung beantragen". Für die Online-Beantragung benötigen Sie bzw. Ihre Organisation ein Amt24-Servicekonto. Unter "kostenlos registrieren" können Sie in Anmededialog ein Servicekonto einrichten.
  • Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
  • Wenn Sie Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung der Übermittlung Ihrer Antragsdaten und eine Antragskopie in das Postfach Ihres Servicekontos.

Schriftlicher Antrag

Sie können die Fristverlängerung alternativ auch schriftlich beantragen. Reichen Sie mit Ihrem Antrag Kopien aller erforderlichen Unterlagen ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchblatt oder Pachtvertrag
  • Lageplan
  • Begründung für den Antrag auf Verlängerung

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Ablauf der gesetzlichen Frist von 3 Jahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 20 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 27.05.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):