Handlungsvollmacht erteilen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihre amtlichen Angelegenheiten (Behördengänge) mit der Stadt- beziehungsweise dem Landratsamt nicht selbst erledigen können oder wollen, dann können Sie dies einer anderen Person übertragen.
Die vertretende Person benötigt in diesem Fall eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht. Diese sollte die Dauer und den Gegenstand näher bezeichnen. Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Hinweis: In wenigen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich und Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte informieren Sie sich deshalb vorher bei der zuständigen Behörde, ob eine Vertretung möglich ist.
Zuständige Stelle
Die entsprechende kommunale Behörde.
Voraussetzungen
Die vertretende Person muss
- voll geschäftsfähig und
- volljährig sein.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag). Existierende Antragsformulare beziehen Sie ebenfalls über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich.
Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Antragstellung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
Prüfung
- Die zuständige Behörde nimmt Ihr Anliegen zur Kenntnis und legt es zur weiteren Bearbeitung in Ihren Unterlagen ab.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- §§ 167, 168 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Erteilung / Löschen der Vollmacht
- § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - Bevollmächtigte und Beistände
- § 13 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Bevollmächtigte und Beistände
- § 80 Absatz 1 und 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Handlungsfähigkeit
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 08.05.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.