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Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen oder Zwangsaussiedlung in der ehemaligen DDR, Einmalzahlung beantragen

Allgemeine Informationen

Waren Sie in der DDR von Zersetzungsmaßnahmen betroffen? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 1.500 vor. Dies kommt auch für Personen, die von Zwangsaussiedlungen betroffen waren, in Betracht.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 28

Voraussetzungen

  • Sie waren in der ehemaligen DDR von
    • einer Zersetzungsmaßnahme (Maßnahmen, mit denen auf die Einstellung des Betroffenen systematisch und zielgerichtet eingewirkt wurde, damit dieser nach Sicht der SED-Diktatur unerwünschte Positionen oder Betätigungen aufgibt. Eine Beteiligung des MfS ist nicht zwingend erforderlich.) oder
    • einer Zwangsaussiedlung betroffen.
  • Die Gewährung dieser Leistung ist nur möglich, soweit nicht bereits Ausgleichleistungen wegen des gleichen Verfolgungssachverhaltes gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie Ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie die entsprechenden Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
  • Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
  • Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 1.500 gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • eventuell vorhandene Unterlagen vom Stasi-Unterlagen-Archiv oder aus Ihrer Personalakte

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 05.09.2024

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