Cannabis in Anbauvereinigungen, Erlaubnis beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum bedürfen der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Hinweise:
- Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden.
- Die Erlaubnis kann vollständig oder teilweise widerrufen werden.
- Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, insbesondere bei Vorliegen von Sachverhalten gemäß § 12 KCanG.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 56
Voraussetzungen
- Die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung sind unbeschränkt geschäftsfähig und besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Die Anbauvereinigung gewährleistet einen Schutz gegen Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche.
- Die Einhaltung der sonstigen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes und der aufgrund dieses erlassenen Vorschriften werden gewährleistet.
- Die im Gesetz genannten Angaben des Antrages und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Verfahrensablauf
Onlinedienst
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die im Gesetz genannten Angaben des Antrages und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Sollten Sie den Onlinedienst nicht nutzen wollen, steht Ihnen alternativ ein PDF-Formular zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Liegen alle Unterlagen vollständig vor, wird ein Vorort-Termin am Standort der Anbaufläche bzw. Abgabestelle vereinbart.
- Wenn die Voraussetzungen zur Erlaubnis vorliegen, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten (nach Eingang aller benötigten Unterlagen) einen schriftlichen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise finden Sie im Antragsvordruck (siehe –> Formulare und weitere Angebote). Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
Frist/Dauer
Für die Erteilung der Erlaubnis: 3 Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen
Die Erlaubnis wird auf sieben Jahre befristet (Verlängerung auf Antrag nach Ablauf von mindestens 5 Jahren).
Kosten
- Verfahrensgebühr: EUR 750,00 bis EUR 2.750
Die Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Sie beinhaltet die Unterlagenprüfung sowie die Begehung vor Ort einschließlich mindestens eines individuellen Antragsgespräches.
Rechtsgrundlage
- Konsumcannabisgesetz (KCanG)
- Sächsische Konsumcannabisverordnung vom 18. Juni 2024
- Sächsisches Verwaltungskostengesetz vom 5. April 2019
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 01.04.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.