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Cannabis in Anbauvereinigungen, Erlaubnis beantragen

Allgemeine Informationen

Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum bedürfen der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.

Hinweise:

  • Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden.
  • Die Erlaubnis kann vollständig oder teilweise widerrufen werden.
  • Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, insbesondere bei Vorliegen von Sachverhalten gem. § 12 KCanG.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

  • Die vertretungsberechtigten Personen sind unbeschränkt geschäftsfähig und besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Die Anbauvereinigung gewährleistet einen Schutz gegen Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche.
  • Die Einhaltung der sonstigen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes und der aufgrund dieses erlassenen Vorschriften werden gewährleistet.
  • Die im Gesetz genannten Angaben des Antrages und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erlaubnis schriftlich oder elektronisch. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Die Vordrucke zur Antragstellung beziehen Sie über die zuständige Stelle oder hier über Amt24.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag; liegen die Voraussetzungen zur Erlaubnis vor, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise finden Sie im Antragsvordruck (siehe  –> Formulare und weitere Angebote). Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Frist/Dauer

Geltungsdauer: 7 Jahre (Verlängerung auf Antrag nach Ablauf von mindestens 5 Jahren)

Kosten

Verfahrensgebühr: EUR 750,00 bis EUR 2.750

Die Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Sie beinhaltet die Unterlagenprüfung sowie die Begehung vor Ort einschließlich mindestens eines individuellen Antragsgespräch.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 01.08.2024

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Ortsauswahl

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