Unternehmenskarte bantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen.
Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind fünf Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt.
Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Ansprechstelle
Für die Antragannahme und Ausgabe von Unternehmenskarten ist im Freistaat Sachsen zuständig:
–> DEKRA Automobil GmbH – Ausgabestellen-Suche
–> TÜV SÜD Auto Service GmbH – Ausgabestellen-Suche
Zuständige Stelle
TÜV SÜD Autoservice GmbH und Dekra Automobil GmbH
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die FUnternehmenskarte unter Verwendung des Antragsformulars der jeweiligen Prüfgesellschaft.
- Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt bei den Prüfgesellschaften ("Ansprechstelle").
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Prüfgesellschaft.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmen
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
- bei Verlust: eine schriftliche Erklärung über den Verlust
- bei Diebstahl: der Nachweis einer polizeilichen Anzeige
- bei Beschädigung oder Fehlfunktion: die zu erneuernde Karte
Frist/Dauer
Gültigkeit:
- fünf Jahre
- Ersatzkarte: Gültigkeit der ersetzten Karte
- Ersatzausstellung bei Restgültigkeit von weniger als 185 Tagen: volle Laufzeit (fünf Jahre ab Datum der Bestellung)
Folgeantrag: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit, frühestens sechs Monate vorher
Kosten
- EUR 40,00 bis EUR 50,00
- zuzüglich eventueller Zustellgebühr in Höhe von EUR 3,00
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 1 Nummer 3 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- § 9 FPersV
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstürzung durch die DEKRA Automobil GmbH Dresden. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.