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Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen

Allgemeine Informationen

ANTRAG AUF APPROBATION ALS TIERARZT ODER TIERÄRZTIN ODER EINER BERUFSERLAUBNIS

Sie möchten in Sachsen als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten und haben bereits eine konkrete Beschäftigungsstelle.

  • Sie haben noch keine Approbation als Tierärztin oder Tierarzt erhalten.
  • Ihre tierärztliche Ausbildung wurde als abgeschlossene Ausbildung für den tierärztlichen Beruf anerkannt.

und

  • Sie haben Ihre tierärztliche Ausbildung aus einem sogenannten Drittstaat erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören. Ihre Ausbildung wurde als abgeschlossene Ausbildung für den tierärztlichen Beruf anerkannt.

oder

  • Sie haben Ihre tierärztliche Ausbildung aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Ihre Ausbildung ist jedoch nicht als gleichwertig anerkannt.

Sie können eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) beantragen.

Mit der Berufserlaubnis dürfen Sie in der Regel bis zu vier Jahre ohne Approbation arbeiten. Die Berufserlaubnis wird auf eine konkrete Beschäftigungsstelle beschränkt und ist befristet.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Zur Anerkennung Ihrer tierärztlichen Ausbildung als abgeschlossene Ausbildung für den tierärztlichen Beruf gehen Sie bitte zur Seite:

  • Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen oder
  • Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Referat 24a

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene tierärztliche Ausbildung
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)

Verfahrensablauf

Reichen Sie ein handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

  • Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
  • Im Fall der positiven Prüfung wird die Berufserlaubnis ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (Formular - Beufserlaubnis),
  • amtlich beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasseses und ggf. des Aufenthaltstitel,
  • eine persönliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten),
  • Original der ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind,
  • ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf (sofern Sie sich noch nicht zwei Jahre in Deutschland aufgehalten, auch eine entsprechende Bescheinigung aus dem Herkunftsland);
  • das Abschlusszeugnis der tierärztlichen Ausbildung (Diplom und Anlage zum Diplom, Notenübersicht - Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs als Tierarzt berechtigt) sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung über erworbene Berufserfahrung,
  • ein Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mindestens B2 nachdem GER),
  • eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung des Herkunftslandes oder Landes der bisherigen tierärztlichen Berufsausübung, nicht älter als drei Monate bei Vorlage, (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer) oder hilfsweise sofern eine solche Einrichtung/zuständige Behörde nicht existiert eine persönliche Erklärung darüber, ob im Herkunftsland oder Land der bisherigen tierärztlichen Berufstätigkeit auf Grund von Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen die Ausübung des tierärztlichen Berufs untersagt worden ist, sowie
  • beruflichen Lebenslauf und
  • Einstellungszusage der tierärztlichen Einrichtung.

Ausländische Urkunden (insbesondere das Diplom, Führungszeugnis) benötigen eine Echtheitsbescheinigung (Legalisation oder Apostille des Originals). Die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift von dem Original-Dokument beglaubigen (beim Diplom ist das in der Regel die Unterschrift des Rektors oder Dekans). Kopien müssen einen amtlichen Beglaubigungsvermerk tragen, der bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original (Name des Schriftstücks) übereinstimmt.

Urkunden, die in einer Fremdsprache ausgestellt sind, bedürfen zusätzlich einer von in der Bundesrepublik Deutschland amtlich zugelassenen Übersetzern beglaubigten Übertragung in die deutsche Sprache (im Original).

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Gebührenrahmen von EUR 160,00 bis EUR 455,00 (aufwandsabhängig und individuell unterschiedlich)
  • Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für Auslagen, Übersetzungen oder Beglaubigungen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 10.04.2025

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