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Baubeginn anzeigen

Allgemeine Informationen

Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreigestellten Vorhaben sowie bei Abbrüchen, die der Anzeigepflicht gemäß § 61 (3) SächsBO unterliegen, mindestens eine Woche vorher

  • den Baubeginn
  • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
  • den Abbruchbeginn

anzeigen.

Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

  • bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

Verfahrensablauf

Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde

  • den Baubeginn
  • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
  • den Abbruchbeginn

online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

Online-Anzeige

Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
  • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
  • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
  • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
    Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.

Schriftliche Anzeige

Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

  • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

Frist/Dauer

Anzeige: mindestens eine Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 23.10.2024

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Ortsauswahl

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