Baubeginn anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreigestellten Vorhaben sowie bei Abbrüchen, die der Anzeigepflicht gemäß § 61 (3) SächsBO unterliegen, mindestens eine Woche vorher
- den Baubeginn
- die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
- den Abbruchbeginn
anzeigen.
Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
- bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage
Verfahrensablauf
Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde
- den Baubeginn
- die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
- den Abbruchbeginn
online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.
Online-Anzeige
Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
- Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
- Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
- Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
Schriftliche Anzeige
Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
- Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Frist/Dauer
Anzeige: mindestens eine Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Baugenehmigung, Baubeginn
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 23.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.