Handwerksberufe, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wer einen Berufsabschluss in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann eine Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 BVFG mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen. Mit der Gleichstellung des ausländischen Berufsabschlusses werden die gleichen Berechtigungen verliehen wie mit einem deutschen Prüfungszeugnis.
Mögliche Verfahrensergebnisse sind:
- Gleichstellung
- Keine Gleichstellung
Ein neues deutsches Prüfungszeugnis wird nicht ausgestellt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Ortszuständige Handwerkskammer
Voraussetzungen
- Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
- Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn
Verfahrensablauf
- Überprüfung der Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise auf Gleichwertigkeit
- Überprüfung auch mit nicht mehr aktuellen deutschen Referenzqualifikationen möglich
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
- Abschlusszeugnis einschließlich Noten-/Fächerliste mit deutscher Übersetzung
- Arbeitsbuch mit deutscher Übersetzung
- sonstige Befähigungsnachweise (Kurse, Weiterbildungen, Seminare, weitere Ausbildungen) mit deutscher Übersetzung
Die Unterlagen können in Form von Kopien oder elektronisch übermittelt werden.
Frist/Dauer
keine
Kosten
Es fallen geringe Gebühren an. In einigen Fällen ist das Verfahren kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Handwerkskammer Dresden. 16.09.2024
Zuständige Dienststelle
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