Skip to content

Handwerksberufe, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen

Allgemeine Informationen

Wer einen Berufsabschluss in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann eine Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 BVFG mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen. Mit der Gleichstellung des ausländischen Berufsabschlusses werden die gleichen Berechtigungen verliehen wie mit einem deutschen Prüfungszeugnis.

Mögliche Verfahrensergebnisse sind:

  • Gleichstellung
  • Keine Gleichstellung

Ein neues deutsches Prüfungszeugnis wird nicht ausgestellt.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Ortszuständige Handwerkskammer

Voraussetzungen

  • Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
  • Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn

Verfahrensablauf

  • Überprüfung der Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise auf Gleichwertigkeit
  • Überprüfung auch mit nicht mehr aktuellen deutschen Referenzqualifikationen möglich

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
  • Abschlusszeugnis einschließlich Noten-/Fächerliste mit deutscher Übersetzung
  • Arbeitsbuch mit deutscher Übersetzung
  • sonstige Befähigungsnachweise (Kurse, Weiterbildungen, Seminare, weitere Ausbildungen) mit deutscher Übersetzung

Die Unterlagen können in Form von Kopien oder elektronisch übermittelt werden.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Es fallen geringe Gebühren an. In einigen Fällen ist das Verfahren kostenfrei.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Handwerkskammer Dresden. 16.09.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):