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Glücksspielrechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

Allgemeine Informationen

Sie möchten im Freistaat Sachsen eine Spielhalle betreiben? Zum ordnungsgemäßen Betrieb bedarf es neben der gewerberechtlichen Erlaubnis auch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen (siehe –> Zuständige Stelle).

Die gewerberechtliche Erlaubnis beantragen Sie bei der kommunalen Gewerbebehörde.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Glücksspielrecht – Spielhallen

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit: Nachweis mit Unterlagen zum Antrag

Verfahrensablauf

Den glücksspielrechtlichen Erlaubnisantrag können Sie komplett mit allen dazugehörigen Nachweisen über den Onlinedienst in Amt24 stellen (siehe –> Onlineantrag).

Richten Sie sich dazu in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Können Sie die Onlinedienste nicht nutzen, stehen Ihnen auf dieser Seite einschlägige Formulare zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote). Den unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.

Die Landesdirektion Sachsen prüft die eingereichten Unterlagen auf die Rechtmäßigkeit des Spielhallenvorhabens, fordert gegebenenfalls weitere Nachweise ein und entscheidet abschließend über das Vorhaben. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind im Antragsformular aufgeführt.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 200,00 bis EUR 550,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 04.10.2024

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