Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Für bestimmte Anlagen können Genehmigungen in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Zuständige Stelle
Landkreise, Kreisfreie Städte, Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Oberbergamt
Voraussetzungen
- Sie wollen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neu errichten und betreiben.
- Die Anlage ist in Spalte C des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem "V" gekennzeichnet.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
- Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Ist der Antrag vollständig, fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
- Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
- Der Genehmigungsbescheid wird schriftlich zugestellt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Erforderliche Unterlagen
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag stellen bevor die Anlage errichtet oder betrieben wird.
Kosten
- Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten ermittelt.
- Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.
Rechtsgrundlage
- § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Vereinfachtes Verfahren
- Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV – Anhang 1
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.2
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 17.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.