Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage neu errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Sie können für dieses Vorhaben einen Vorbescheid beantragen, um eine Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage vor der Beantragung der Genehmigung zu erlangen.
Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Zuständige Stelle
Landkreise, Kreisfreie Städte, Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Oberbergamt
Voraussetzungen
- Sie wollen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neu errichten und betreiben.
- Über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage soll vor dem Genehmigungsverfahren entschieden werden.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides darlegen.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
- Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Ist der Antrag vollständig und hat die Behörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung des Vorbescheids von Bedeutung sind, so hat die Behörde darüber zu entscheiden.
- Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Erforderliche Unterlagen
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag auf Vorbescheid vor dem Genehmigungsantrag stellen.
Kosten
- Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
- Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.
Rechtsgrundlage
- § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Vorbescheid
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.5
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 18.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.