Skip to content

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Allgemeine Informationen

Sie haben die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage beginnen können.

Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.

Zuständige Stelle

Landkreise, Kreisfreie Städte, Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Oberbergamt

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Antrag auf Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt.
  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Zulassung darlegen.

Verfahrensablauf

 Die Zulassung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).

  • Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung der Zulassung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
  • Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
  • Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.
  • Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

Kosten

  • Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
  • Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 18.10.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):