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Verwendung von Bioziden anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerblich bestimmte als besonders gefährlich eingestufte Biozidprodukte verwenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Zeigen Sie die Verwendung von Biozidprodukten an,

  • wenn Sie erstmalig Biozidprodukte verwenden oder nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr erneut verwenden,
  • wenn Sie Biozidprodukte in Ihrem Betrieb verwenden, die
    • als akut toxisch entsprechend Kategorie 1, 2 oder 3,
    • krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch entsprechend Kategorie 1A oder 1B oder
    • spezifisch zielorgantoxisch entsprechend Kategorie 1 SE eingestuft sind,
  • wenn für diese im Rahmen der Zulassung die Verwendungskategorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 52

Voraussetzungen

  • Sachkunde für das jeweilige Biozidprodukt
  • Anforderungen an die Sachkunde sind abhängig von Produktart, Anwendung und Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie die Anzeige schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert sie weitere Auskünfte oder Unterlagen nach.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die zuständige Stelle Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos erfolgen und ist um die folgenden Unterlagen zu ergänzen:

  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Kopie der Sachkundezeugnisse(s) beziehungsweise entsprechend anderer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
  • wenn die Sachkundenachweise älter als sechs Jahre sind: Kopien der Teilnahmebescheinigungen der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltungen aller sachkundigen Personen

Frist/Dauer

Anzeige: sechs Wochen vor der geplanten Verwendung

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 11.07.2025

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