Notenverbesserung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Kontaktstelle:
Universität Leipzig
Sachgebiet Studienkoordination
Internetadresse: www.jura.unileipzig.de/studium/studienorganisation/schwerpunktstudium
E-Mail: studienkoordination@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 97 32004
Voraussetzungen
- An der universitären Schwerpunktbereichsprüfung können Sie nur teilnehmen, wenn Sie zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen wurden.
- Der Antrag auf Zulassung ist in dem Semester, das dem ersten Prüfungssemester vorangeht, spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit einzureichen
Verfahrensablauf
- Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Notenübersicht mit dem Nachweis der Zwischenprüfung sowie der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht.
- Nachweis des Erwerbs fachspezifischer Kenntnisse in einer Fremdsprache gemäß § 18 Absatz 2 Satz 2 SächsJAPO in Kopie und Original
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar (Zulassungsseminar) des gewählten oder eines anderen Schwerpunktbereichs oder des Pflichtfachstudiums in Kopie und Original
- Nachweis der Immatrikulation an der Juristenfakultät der Universität Leipzig einschließlich einer Studienverlaufsbescheinigung im Original
- Belegungsbogen über mindestens 14 SWS Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich im Original
Frist/Dauer
Antrag auf Zulassung: einzureichen in dem Semester, das dem ersten Prüfungssemester vorangeht, spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Juristenausbildungsgesetz (SächsJAG)
- § 18 Absatz 2 Satz 2 Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsJAPO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung. 20.01.2025
Zuständige Dienststelle
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