Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sichals Bewerber:in online registrieren und für einen Studiengangbewerben. Die Bewerbung erfolgt in der Regel für das erste Fachsemester, wenn Sie noch keine anrechenbaren Studienleistungen und Studienzeiten von vorangegangenen Hochschulen vorweisen können.
Informationen zum richtigen Bewerbungsportal finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Wunschhochschule.
Für einige grundständige zulassungsbeschränkte NC-Studiengänge ist es für die Bewerbung im ersten Fachsemester notwendig, sich vorher zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.
Für zentral zulassungsbeschränkte NC-Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.
Voraussetzungen
- Sie müssen über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 18 Sächsisches Hochschulgesetz verfügen.
- Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
- Um in ein höheres Fachsemester immatrikuliert zu werden, müssen Sie über anrechenbare Studienleistungen und Studienzeiten aus einen vorangegangen Studium verfügen.
- Für die Bewerbung um ein Masterstudium müssen Sie neben einem bestimmten ersten Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) in vielen Fällen noch über weitere Zugangsvoraussetzungen verfügen und ggf. ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Informationen dazu finden Sie in den betreffenden Studienordnungen zum Studiengang und auf den Seiten der Hochschulen.
Verfahrensablauf
Für die Bewerbung in einen Studiengang wird ein Online-Formular genutzt:
- Registrierung im entsprechenden Portal
- wahrheitsgemäße Dateneingabe
- gegebenenfalls Hochladen von Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) oder Abgabe von Unterlagen bei betreffenden Hochschule gemäß Aufforderung
Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.
Erforderliche Unterlagen
- In jedem Fall ist die Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abiturzeugnis) oder für Masterstudiengänge das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss vorzulegen.
- Daneben können weitere Unterlagen oder spezielle Formulare oder Anträge erforderlich sein. Welche das sind, erfahren Sie in der Regelnach Eingabe der Bewerbung im Online-Portal, durch ein Anschreiben oder per E-Mail nach erfolgter Online-Bewerbung von der betreffenden Hochschule.
Frist/Dauer
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen.
In den nicht-zulassungsbeschränktenStudiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen. - Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags für NC-Studiengänge sind Ausschlussfristen. Die Fristen sind in der Sächsischen Studienplatzvergabeverordung festgelegt.
Hinweis: Beachten Sie, dass Ausschlussfrist bedeutet, dass die geforderten Unterlagen bis zum angegebenen Termin an der Hochschule eingegangen sein müssen.
- Bei erforderlichen Eignungsprüfungen oder Tests können gegebenenfalls vorgelagerte Fristen gelten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf den Seiten der Hochschulen.
Kosten
- für die Abgabe eines Bewerbungsantrags: in der Regel keine Gebühren; Ausnahme: die Bewerbung muss über das Portal von uni-assist e.V. erfolgen.
- eventuell Gebühren für Eignungsprüfungen oder für notwendige Tests im Rahmen der Vergabeverfahrens in NC-Studiengängen.
Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Rechtsgrundlage
- § 18 Sächsisches Hchschulgesetz (SächsHSG) – Studienordnungen und amtliche Bekanntmachungen der Hochschulen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 20.01.2025
Zuständige Dienststelle
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