Gasthörerschaft an einer Hochschule beantragen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie wollen Lehrveranstaltungen an sächsischen Hochschulen besuchen? Sie sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit den Studierenden Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.
Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen und einzelne Veranstaltungen zu besuchen. Ein Ablegen von Prüfungen ist nicht möglich.
Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen
Universitäten
Technische Universität Dresden
Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000
Universität Leipzig
Kontaktstelle: Wissenschaftliche Weiterbildung Universität Leipzig
E-Mail-Adresse: gasthoerer@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732050
Technische Universität Chemnitz
Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Kontaktstelle:Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 6505
Hochschule Mittweida
Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: stud-wi@hs-mittweida.de
Hochschule Zittau/ Görlitz
Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 612-3055
Westsächsische Hochschule Zwickau
Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1184
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat der HMT Leipzig Telefon: +49 341-2144625
Palucca-Hochschule für Tanz Dresden
Kontaktstelle: Studentenbüro
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 351 25906-20, -21, -75
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Kontaktstelle: Referat für Studierendenangelegenheiten
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 35144022140 oder -2219
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Internetadresse: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de
Berufsakademie/ Duale Hochschule Dresden
Kontaktstelle: standortabhängig
Internetadresse: www.ba-sachsen.de/studienagebote/uebersicht
Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.
Voraussetzungen
- Voraussetzung ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antrags sowie die Einreichung eines Überweisungsnachweises für die Gasthörergebühr (oder ein entsprechender Nachweis zur Befreiung von der Gebühr).
- Für Lehrveranstaltungen aus zulassungsbeschränkten Studiengängen und Formaten wie Seminar, Tutorium, Übung muss bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. Studiendekan:in nach einer Teilnahmemöglichkeit gefragt und ggf. eine Bestätigung auf dem Gasthörerantrag eingeholt werden.
Verfahrensablauf
- Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.
- Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über da Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.
- Für Lehrveranstaltungen aus zulassungsbeschränkten Studiengängen und Formaten wie Seminar, Tutorium, Übung muss bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. Studiendekan:in nach einer Teilnahmemöglichkeit gefragt und gegebenenfalls eine Bestätigung auf dem Gasthörerantrag eingeholt werden. Das Zentrum für Weiterbildung informiert die interessierte Person ggf. darüber, wenn ausgewählte Lehrveranstaltungen dieser Bestätigung bedürfen.
- Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen und die Zahlung der fälligen Gebühren nachweislich erfolgt ist, wird der Antrag geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Gasthörerschaft gewährt werden kann.
- Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen. Zum Semesterstart erhalten die Gasthörende einen Nachweis über ihren Gasthörerstatus.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:
- Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die gewünschten Lehrveranstaltungen anzugeben
- Für Lehrveranstaltungen aus zulassungsbeschränkten Studiengängen und Formaten wie Seminar, Tutorium Übung muss bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. Studiendekan:in nach einer Teilnahmemöglichkeit gefragt und ggf. eine Bestätigung auf dem Gasthörerantrag eingeholt werden.
- An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen
- Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist.
Frist/Dauer
- Anträge können bis zum 30. September beziehungsweise. 31. März eingereicht werden.
- In Ausnahmefällen werden auch Anträge bearbeitet, die später eingereicht werden.
Kosten
- Die Hochschulen erheben je nach Umfang der gewünschten Lehrveranstaltungen Gasthörergebühren für jedes Semester.
Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.
Rechtsgrundlage
- § 20 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Ordnungen der Hochschulen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 20.01.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.