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Gasthörerschaft an einer Hochschule beantragen

Allgemeine Informationen

Sie wollen Lehrveranstaltungen an sächsischen Hochschulen besuchen? Sie sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit den Studierenden Lehrveranstaltungen zu besuchen.

Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen und einzelne Veranstaltungen zu besuchen. Ein Ablegen von Prüfungen ist nicht möglich.


Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen

Universitäten

Technische Universität Dresden

Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000

Universität Leipzig

Kontaktstelle: Wissenschaftliche Weiterbildung Universität Leipzig
E-Mail-Adresse: gasthoerer@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732050


Technische Universität Chemnitz

Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Kontaktstelle:Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991


Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 6505


Hochschule Mittweida

Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: stud-wi@hs-mittweida.de


Hochschule Zittau/ Görlitz

Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 612-3055


Westsächsische Hochschule Zwickau

Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1184


Kunst- und Musikhochschulen

Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat der HMT Leipzig Telefon: +49 341-2144625


Palucca-Hochschule für Tanz Dresden

Kontaktstelle: Studentenbüro
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 351 25906-20, -21, -75


Hochschule für Bildende Künste Dresden

Kontaktstelle: Referat für Studierendenangelegenheiten
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 35144022140 oder -2219


Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Internetadresse: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de

Berufsakademie/ Duale Hochschule Dresden

Kontaktstelle: standortabhängig
Internetadresse: www.ba-sachsen.de/studienagebote/uebersicht


Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antrags sowie die Einreichung eines Überweisungsnachweises für die Gasthörergebühr (oder ein entsprechender Nachweis zur Befreiung von der Gebühr).
  • Für Lehrveranstaltungen aus zulassungsbeschränkten Studiengängen und Formaten wie Seminar, Tutorium, Übung muss bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. Studiendekan:in nach einer Teilnahmemöglichkeit gefragt und ggf. eine Bestätigung auf dem Gasthörerantrag eingeholt werden.

Verfahrensablauf

  • Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.
  • Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über da Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.
  • Für Lehrveranstaltungen aus zulassungsbeschränkten Studiengängen und Formaten wie Seminar, Tutorium, Übung muss bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. Studiendekan:in nach einer Teilnahmemöglichkeit gefragt und gegebenenfalls eine Bestätigung auf dem Gasthörerantrag eingeholt werden. Das Zentrum für Weiterbildung informiert die interessierte Person ggf. darüber, wenn ausgewählte Lehrveranstaltungen dieser Bestätigung bedürfen.
  • Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen und die Zahlung der fälligen Gebühren nachweislich erfolgt ist, wird der Antrag geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Gasthörerschaft gewährt werden kann.
  • Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen. Zum Semesterstart erhalten die Gasthörende einen Nachweis über ihren Gasthörerstatus.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:

  • Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die gewünschten Lehrveranstaltungen anzugeben
  • Für Lehrveranstaltungen aus zulassungsbeschränkten Studiengängen und Formaten wie Seminar, Tutorium Übung muss bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. Studiendekan:in nach einer Teilnahmemöglichkeit gefragt und ggf. eine Bestätigung auf dem Gasthörerantrag eingeholt werden.
  • An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen
  • Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist.

Frist/Dauer

  • Anträge können bis zum 30. September beziehungsweise. 31. März eingereicht werden.
  • In Ausnahmefällen werden auch Anträge bearbeitet, die später eingereicht werden.

Kosten

  • Die Hochschulen erheben je nach Umfang der gewünschten Lehrveranstaltungen Gasthörergebühren für jedes Semester.

Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 20.01.2025

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Ortsauswahl

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