Hochschulabschlussdokumente erhalten
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit Bestehen der Hochschulabschlussprüfung (Bachelor-, Masteroder Diplomprüfung) stellt Ihnen die zuständige Hochschule die Hochschulabschlussdokumente aus.
Haben Sie, gemäß der Regelungen der geltenden Prüfungsordnung, die Hochschulabschlussprüfung – Bachelor-, Master-, oder Diplomprüfung – bestanden, stellt Ihnen die zuständige Hochschule die Hochschulabschlussdokumente aus.
Dazu gehören:
- Die Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades.
- Das Zeugnis über die bis zur Hochschulabschlussprüfung nachgewiesenen Studienleistungen.
- Das Diploma Supplement entsprechend dem "Diploma Supplement Model" von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES mit Einzelheiten über das dem Abschluss zugrundeliegende Studium.
- Eine englischsprachige Übersetzung der Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades.
- Eine sorbischsprachige Fassung der Verleihungsurkunde und des Zeugnisses für Sorbinnen und Sorben auf Wunsch beziehungsweise auf Antrag.
Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen
Universitäten
Technische Universität Dresden
Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000
Technische Universität Chemnitz
Kontaktstelle: Zentrales Prüfungsamt
E-Mail-Adresse: zpa@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53177777
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Kontaktstelle: Prüfungsamt
E-Mail-Adresse: dezernat.studienangelegenheiten@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623992
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Kontaktstelle: Zentrales Prüfungsamt
E-Mail-Adresse: zentrales.pruefungsamt@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 5000
Hochschule Mittweida
Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de
Hochschule Zittau/ Görlitz
Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse:pruefungsamt_zi@hszg.de oder pruefungsamt_gr@hszg.de
Telefon: +49 3583 612-3041
Westsächsische Hochschule Zwickau
Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: pruefungsamt@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1183
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Kontaktstelle: Prüfungsamt
Telefon: +49 341-2144621
Palucca-Hochschule für Tanz Dresden
Kontaktstelle: Studentenbüro
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 351 25906-20, -21, -75
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Kontaktstelle: Referat für Studierendenangelegenheiten
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 35144022140 oder -2219
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Internetadresse: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de
Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.
Zuständige Stelle
Die entsprechende Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.
Voraussetzungen
- Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen und die Hochschulabschlussprüfung bestanden.
Verfahrensablauf
- In der Regel werden die Hochschulabschlussdokumente nach Feststellung der bestandenen Hochschulabschlussprüfung von Amts wegen erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Anträge auf Ausfertigung der Abschlussdokumente erhalten Sie beim zuständigen Prüfungsamt der Hochschule.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 16 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Amtliche Bekanntmachungen der Hochschulen
- § 40 Absatz 1 und 2 SächsHSG – Hochschulgrade
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 20.01.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.