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Semesterbeitrag für ein Semester bezahlen

Allgemeine Informationen

Jede beziehungsweise jeder Studierende ist verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung für das Studium.

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat, um sich für dieses Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Beitrag gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft (z.B. für das Semesterticket, die Fachschaften und andere Serviceleistungen)
  • Beitrag gemäß Beitragsordnung des zuständigen Studentenwerkes (z.B. für Mensanutzung, BAföGAntragsbearbeitung, Rechtsberatung und andere Leistungen des Studentenwerkes)
  • Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern) Die

Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird von den Präsidien verabschiedet und auf den Webseiten der Hochschulen bekannt gemacht.

Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.

Der Semesterbeitrag dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den Webseiten zu finden.


Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen

Universitäten

Technische Universität Dresden

Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000

Universität Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732058


Technische Universität Chemnitz

Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991


Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 6505


Hochschule Mittweida

Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de


Hochschule Zittau/ Görlitz

Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse: international@hszg.de oder stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 612-3041


Westsächsische Hochschule Zwickau

Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1185


Kunst- und Musikhochschulen

Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

Kontaktstelle: Referat Studienangelegenheiten HMT Leipzig
Telefon: +49 341-2144501


Palucca-Hochschule für Tanz Dresden

Kontaktstelle: Studentenbüro
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 351 25906-20, -21, -75


Hochschule für Bildende Künste Dresden

Kontaktstelle: Referat für Studierendenangelegenheiten
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 35144022140 oder -2219


Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Internetadresse: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de


Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.

Zuständige Stelle

Die entsprechende Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.

Voraussetzungen

  • Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Immatrikulation die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags
    notwendig.
  • Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen sie jedes Semester Ihre Immatrikulation bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto
    der Hochschule eingegangen ist.
  • Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, kann es sein, dass Ihnen die Hochschule eine Nachfrist einräumt. Ggf. könnte für Sie zusätzlich eine Säumnisgebühr anfallen.
  • Wenn Sie gar nicht oder zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt.
  • Sie können dann nicht immatrikuliert beziehungsweise rückgemeldet werden. I.d.R. erfolgt dann die Versagung Ihrer Immatrikulation oder Ihre Exmatrikulation wegen nicht erfolgter Rückmeldung

Verfahrensablauf

  • Der Semesterbeitrag ist in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule fristgerecht zu überweisen.
  • Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel Angabe der Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, des Namens und gegebenenfalls des aktuellen Semesters, damit der Betrag Ihrem Datensatz korrekt zugeordnet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen erforderlich
  • Zahlung des Semesterbeitrags unter Angabe der erforderlichen Daten, zum Beispiel Bewerbungs-, Matrikel- oder Rechnungsnummer

Frist/Dauer

  • Die Hochschulen haben unterschiedliche Fristen. Diese werden auf den Webseiten der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht.
  • Für verspätete Rückmeldungen können Säumnisgebühren anfallen.

Kosten

  • Aktueller Semesterbeitrag je Festlegung der Hochschule auf der Grundlage der entsprechenden Beitragsordnungen.
  • Es ist möglich, dass je nach Zahlungsart und Geldinstitut Überweisungs- oder andere Transferkosten für die Zahlenden anfallen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 20.01.2025

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