Studiengebühren bezahlen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zum aktuellen Semesterbeitrag müssen von einigen Studierenden Studiengebühren erhoben werden.
Studiengebühren werden erhoben:
- für ein Fernstudium,
- für ein weiteres Studium – "Zweitstudium"– ; ausgenommen sind Studierende, die bereits über einen Bachelorabschluss verfügen und einen weiteren Hochschulabschluss, zum Beispiel Master, anstreben),
- von Langzeitstudierenden, die die Regelstudienzeit in ihrem aktuellen Studiengang um mehr als vier Semester überschritten haben,
- für spezielle weiterbildende Studiengänge sofern beim Studiengang ausgewiesen. Studiengebühren werden zusätzlich zum Semesterbeitrag fällig.
Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen
Universitäten
Technische Universität Dresden
Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000
Universität Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732058
Technische Universität Chemnitz
Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 6505
Hochschule Mittweida
Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de
Hochschule Zittau/ Görlitz
Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse: international@hszg.de oder stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 612-3041
Westsächsische Hochschule Zwickau
Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1185
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Kontaktstelle: Referatsleiterin Studienangelegenheiten HMT Leipzig Telefon: +49 341-2144620
Palucca-Hochschule für Tanz Dresden
Kontaktstelle: Studentenbüro
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 351 25906-20, -21, -75
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Kontaktstelle: Referat für Studierendenangelegenheiten
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 35144022140 oder -2219
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Internetadresse: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de
Berufsakademie/ Duale Hochschule Dresden
Kontaktstelle: Prüfungsausschuss des jeweiligen Standortes
Internetadresse: www.ba-sachsen.de/studienagebote/uebersicht
Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.
Zuständige Stelle
Die entsprechende Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.
Voraussetzungen
- Ob und welcher Art Sie Studiengebühren zu zahlen haben, hängt von der Art Ihres Studiums, zum Beispiel ein Fernstudium, ab oder der überschrittenen Länge Ihres derzeitigen Studiums oder Ihrer akademischen Vorbildung (Zweitstudiengebühr).
- Die Gebührenpflichten werden im SächsHSG geregelt
Verfahrensablauf
- Gebührenpflichtige Studierende erhalten vor Beginn der Rückmeldefrist einen Gebührenbescheid vom Immatrikulationsamt/International Office.
- Die Gebühr ist in der Regelzusammen mit dem Semesterbeitrag zu entrichten oder nachzuzahlen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
- Fristen variieren je nach Hochschule
Die Fristen werden auf den Webseiten der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht.
- Für verspätete Rückmeldungen ist eine Säumnisgebühr innerhalb einer vorgegebenen zweiten Frist zu bezahlen.
Kosten
- Fälligkeit der Gebühren: zu jedem Semester mit der Zahlung des Semesterbeitrags
Für weiterführende Studiengänge können je nach Festlegung in der Hochschulgebührenordnung auch höhere Beträge als EUR 500,00 erhoben werden.
Rechtsgrundlage
- § 13 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Gebühren und Entgelte
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kutur und Tourismus. 27.01.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.