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Studiengebühren bezahlen

Allgemeine Informationen

Zusätzlich zum aktuellen Semesterbeitrag müssen von einigen Studierenden Studiengebühren erhoben werden.

Studiengebühren werden erhoben:

  • für ein Fernstudium,
  • für ein weiteres Studium – "Zweitstudium"– ; ausgenommen sind Studierende, die bereits über einen Bachelorabschluss verfügen und einen weiteren Hochschulabschluss, zum Beispiel Master, anstreben),
  • von Langzeitstudierenden, die die Regelstudienzeit in ihrem aktuellen Studiengang um mehr als vier Semester überschritten haben,
  • für spezielle weiterbildende Studiengänge sofern beim Studiengang ausgewiesen. Studiengebühren werden zusätzlich zum Semesterbeitrag fällig.


Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen

Universitäten

Technische Universität Dresden

Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000

Universität Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732058


Technische Universität Chemnitz

Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Kontaktstelle: Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991


Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 6505


Hochschule Mittweida

Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de


Hochschule Zittau/ Görlitz

Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse: international@hszg.de oder stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 612-3041


Westsächsische Hochschule Zwickau

Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1185


Kunst- und Musikhochschulen

Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

Kontaktstelle: Referatsleiterin Studienangelegenheiten HMT Leipzig Telefon: +49 341-2144620


Palucca-Hochschule für Tanz Dresden

Kontaktstelle: Studentenbüro
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 351 25906-20, -21, -75


Hochschule für Bildende Künste Dresden

Kontaktstelle: Referat für Studierendenangelegenheiten
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 35144022140 oder -2219


Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Internetadresse: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de

Berufsakademie/ Duale Hochschule Dresden

Kontaktstelle: Prüfungsausschuss des jeweiligen Standortes
Internetadresse: www.ba-sachsen.de/studienagebote/uebersicht


Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.

Zuständige Stelle

Die entsprechende Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.

Voraussetzungen

  • Ob und welcher Art Sie Studiengebühren zu zahlen haben, hängt von der Art Ihres Studiums, zum Beispiel ein Fernstudium, ab oder der überschrittenen Länge Ihres derzeitigen Studiums oder Ihrer akademischen Vorbildung (Zweitstudiengebühr).
  • Die Gebührenpflichten werden im SächsHSG geregelt

Verfahrensablauf

  • Gebührenpflichtige Studierende erhalten vor Beginn der Rückmeldefrist einen Gebührenbescheid vom Immatrikulationsamt/International Office.
  • Die Gebühr ist in der Regelzusammen mit dem Semesterbeitrag zu entrichten oder nachzuzahlen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Fristen variieren je nach Hochschule

Die Fristen werden auf den Webseiten der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht.

  • Für verspätete Rückmeldungen ist eine Säumnisgebühr innerhalb einer vorgegebenen zweiten Frist zu bezahlen.

Kosten

  • Fälligkeit der Gebühren: zu jedem Semester mit der Zahlung des Semesterbeitrags

Für weiterführende Studiengänge können je nach Festlegung in der Hochschulgebührenordnung auch höhere Beträge als EUR 500,00 erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kutur und Tourismus. 27.01.2025

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