Zentrale Kontaktstelle nach dem Net Zero Industry Act (NZIA) anfragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit dem Net Zero Industry Act sollen die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der EU gesteigert werden. Das hilft die Klima- und Energieziele zu erreichen, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und die Energieabhängigkeit zu reduzieren.
Anwendungsbereich
Unter den Anwendungsbereich des Net Zero Industry Act fallen alle Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien. Hierunter fallen zum einen geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um folgende Netto-Null-Technologien herstellen zu können (Artikel 3 Nr. 16 NZIA):
- Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
- Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
- Batterie- und Energiespeichertechnologien
- Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie,
- Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
- Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan,
- Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂,
- Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
- Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf,*
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe,
- Wasserkrafttechnologien,
- Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien,
- Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs,
- biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen,
- transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO₂,
- Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr,
- Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen.*
Zentrale Kontaktstellen
Die Zentrale Kontaktstelle ist zuständig für die Erleichterung und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien und für die Bereitstellung von Informationen. Sie koordiniert und erleichtert die Einreichung aller relevanten Unterlagen und Informationen und teilt dem Projektträger das Ergebnis der umfassenden Entscheidung mit.
Zuständige Stelle
Zentrale Kontaktstelle für den Freistaat Sachsen:
Landesdirektion Sachsen
- Dienststelle Leipzig -
Referat 35 - Baurecht, Denkmalschutz, Wohngeld
Braustraße 2
04107 Leipzig
E-Mail: referat35@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341 977-3530
Fax: +49 341 977-1199
Voraussetzungen
Über die Zentrale Kontaktstelle können nur sogenannte "Netto-Null-Technologie-Projekte" beantragt werden.
Darunter fällt eine geplante gewerbliche Anlage oder die Erweiterung oder Umwidmung einer bestehenden Anlage, um Netto-Null-Technologien herstellen zu können, oder ein Projekt zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien.
Die Zentrale Kontaktstelle können Sie darüber hinaus auch nutzen, um Informationen zur Umsetzung des Net-Zero-Acts im Freistaat Sachsen zu erhalten.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich am besten zunächst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an die Zentrale Kontaktstelle.
Die Zentrale Kontaktstelle ist die einzige Kontaktstelle für Projektträger bei Genehmigungsverfahren für ein Projekt zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich eines strategischen Projekts für Netto-Null-Technologien. Sie koordiniert und erleichtert die Einreichung aller relevanten Unterlagen und Informationen und teilt Ihnen als Projektträger das Ergebnis der umfassenden Entscheidung mit.
Die Projektträger haben die Möglichkeit, alle Unterlagen, die für das Genehmigungsverfahren relevant sind, in elektronischer Form einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Genehmigungsverfahren ein Netto-Null-Projekt durchlaufen muss und welche Unterlagen hierfür einzureichen sind, ist vom konkreten Vorhaben abhängig und im Einzelfall zu prüfen. Bitte nehmen Sie daher vor einer Antragstellung immer zunächst Kontakt zur Zentralen Kontaktstelle auf.
Frist/Dauer
Sie können ein Netto-Null-Projekt jederzeit beantragen und sich diesbezüglich an die Zentrale Kontaktstelle wenden.
Kosten
Die Inanspruchnahme der Zentralen Kontaktstelle ist für Sie kostenfrei. Die gegebenfalls anfallenden Gebühren bei Genehmigungen richten sich nach den Regelungen zu den jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.12.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.